Archiv
Ein Busunternehmer und sein Ex-Mitarbeiter liegen im Clinch - Symbolbild: pixabay

FULDA / KREIS HEF-ROF Keine gütliche Einigung möglich

Heftige Vorwürfe vor dem Arbeitsgericht - Unternehmer erteilt Betretungsverbot

23.11.22 - Eine schwerwiegende Auseinandersetzung zwischen einem Arbeitgeber und seinem Angestellten beschäftigte am Dienstag das Arbeitsgericht Fulda. Obwohl das Arbeitsverhältnis erst seit letztem Jahr bestand, sah sich ein Busunternehmer aus dem Raum Hersfeld-Rotenburg nach mehreren Vorfällen dazu veranlasst, dem 52-Jährigen fristlos zu kündigen - und das gleich zweimal. Einig wurde man sich auch bei diesem Gütetermin nicht.

Die Vorwürfe, die zur Entlassung seines Arbeitnehmers geführt hatten, listete der Unternehmer auf: Sein Mitarbeiter habe unentschuldigt gefehlt, Material im Wert von 1.000 Euro gestohlen, sei trotz Krankschreibung auf seinem heimischen Balkon in Arbeitskleidung angetroffen worden und habe eigenmächtig Urlaub angetreten, obwohl dieser nicht genehmigt war. Nachdem sein Chef ihm deshalb die fristlose Kündigung ausgesprochen hatte, habe er diesen in den sozialen Netzwerken als Saufkopp und Arschloch beleidigt, was die zweite Kündigung zur Folge hatte. Das sei aus Wut und Verzweiflung über seine Entlassung geschehen, führte der Kläger vor Gericht aus und forderte, dass ihm nachträglich noch rund 500 Überstunden bezahlt würden. Grundsätzlich zeigte er sich uneinsichtig und unversöhnlich.

O|N-Archivbild

Richterin Christine Schwarz bemühte sich sichtlich, die beiden Parteien zur Sachlichkeit zu ermahnen und den Sinn des Gütetermins ins Gedächtnis zu rufen. "Das ist jetzt ein bunter Blumenstrauß an Begründungen für die Kündigung", resümierte sie und betonte, dass es viel Zeit in Anspruch nehme, "jede einzelnen Blume genau anzuschauen", es handele sich um einen ziemlich komplexen Sachverhalt.

Skurrile Begebenheiten

Bei dem Versuch, die einzelnen Gründe aufzudröseln, kamen mehrere skurrile Details des offensichtlich problematischen Arbeitsverhältnisses zur Sprache. So soll sich der 52-Jährige in einer gerade gegossenen Bodenplatte mit seinem Namen "verewigt" haben oder stundenlang auf dem Betriebsgelände verschwunden sein, angeblich auf der Suche nach einem Hammer. 

Doch dem Lösungsvorschlag der Richterin, das Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum Monatsende aufzulösen und das noch ausstehende Gehalt und Urlaubsentgelt auszubezahlen, stimmte zwar der Arbeitgeber zu und wollte auch auf Rückerstattung der 1.000 Euro verzichten, aber der klagende Ex-Mitarbeiter war damit auch nach Rücksprache mit seiner Anwältin überhaupt nicht einverstanden. Auch nicht, nachdem die Richterin ihn an die durchaus schwerwiegenden Gründe für seine Entlassung erinnerte ("das ist kein Pappenstiel!"). 

So wurde also nach dem Scheitern des Gütetermins ein Kammertermin für Februar 2023 angesetzt. Das Betretungsverbot für das Grundstück des Unternehmers, das auch für seine Busse gilt, verlängerte dieser für den 52-Jährigen deshalb bis zum Februar nächsten Jahres. (ci)+++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön