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Claus-Dieter Schad, FDP-Fraktionsvorsitzender in Eichenzell, vor dem Neubau in der Turmstraße - Foto: Privat

EICHENZELL Abriss oder Ärztehaus?

"Schwarzbau im Ortskern" - FDP und CWE beziehen Stellung

23.11.22 - Seit einigen Monaten erhitzt ein Bauvorhaben die Gemüter in Eichenzell. In letzter Zeit mehren sich jetzt Vorschläge, wie das Problem gelöst werden könnte. Einige Kommunalpolitiker plädieren für den Verkauf der Immobilie an die Gemeinde, andere wiederum wollen das Bauvorhaben akzeptieren und lediglich den Personenkreis zukünftiger Nutzer einschränken.

Für Eichenzells Liberale gehen beide Sichtweisen in die falsche Richtung. Claus-Dieter Schad, FDP-Fraktionsvorsitzender im Eichenzeller Parlament stell dazu fest: "Öffentlich geäußerte Verkaufserwartungen und medialer Druck auf den Investor sind mit unserer liberalen DNA nicht in Einklang zu bringen. Unsere Verfassung garantiert aus guten Gründen das Eigentum, sei es im privaten, sei es im wirtschaftlichen Umfeld. Und das gilt selbstverständlich auch für vertragsbrüchig gewordene Bauherren."

Klar sei, wer in so eklatanter Weise gegen Bauauflagen verstößt, sich nicht an Verträge hält, müsse mit aller Härte dafür zur Rechenschaft gezogen werden. "Und da reden wir nicht nur über ein Bußgeld, sondern über eine drohende Abrissverfügung, auch wenn dies jahrelange Prozesse nach sich ziehen wird. Etwas anderes kann man den Menschen auf der Straße nicht vermitteln. Selbst kleinste Abweichungen gegen Bauauflagen werden dem privaten Bauherrn untersagt. Im vorliegenden Fall gab es eklatante Verstöße. Völlig zurecht wurde lautstark Empörung geäußert. Es darf jetzt gar nicht erst der Eindruck entstehen: Die Großen lässt man laufen, die Kleinen hängt man auf. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit und des natürlichen Rechtsempfindens", so Eichenzells Chefliberaler.

FDP fordert Ärztehaus

In einer Pressemitteilung heißt es weiter: "Es kann deshalb nicht sein, dass der unter Profit-Maximierungsgesichtspunkten so errichtete Baukörper im Nachhinein 1:1 legalisiert und lediglich der Mieterkreis eingeschränkt wird. Genehmigt war ein Mehrfamilienhaus mit 15 Wohneinheiten auf drei Ebenen mit einem Satteldach. Errichtet wurde ein Mehrfamilienhaus mit 14 Wohnungen auf zwei Ebenen mit einem Flachdach. Vermutlich waren es rein pekuniäre Interessen des Bauherrn, die die jetzige Misere verursacht haben. Was Eichenzell nach Überzeugung der FDP viel mehr braucht, als 14 neue Wohnungen, ist ein großes Ärztehaus für seine Bürgerschaft. Hunderte Bürger aus dem Kernort und aus allen umliegenden Ortsteilen suchen händeringend nach moderner, wohnortnaher medizinischer Versorgung. Das ist seit Jahren ein Megaproblem in Eichenzell und daran wird nach Überzeugung der Freien Demokraten nicht hart genug gearbeitet."

Die beiden in einem städtebaulichen Vertrag verbundenen Partner - der Gemeindevorstand und der Investor - sollten sich laut FDP jetzt zusammensetzten und darüber verhandeln, aus dem Mehrfamilienhaus ein Funktionsgebäude entstehen zu lassen, "welches allen (!) Eichenzellern einen deutlichen Mehrwert bringt und neben Wohnungen auch noch genügend Platz für ein medizinisches Versorgungszentrum bietet. Klar ist, die Umwidmung wird den Investor eine hübsche Stange Geld kosten". Aber das sei eben der Preis, den er für die nachträgliche Sanktionierung seines Fehlverhaltens bezahlen müsste.

"Die Macher im Eichenzeller Schlösschen"

"Und die Macher im Eichenzeller Schlösschen sollten sich am Wohl und der Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger ausrichten und nicht zu sehr an der zweifelsohne berechtigten Empörung über den Gesamtvorgang", ergänzt Dr. Hans-Joachim Müller, für die FDP der Vorsitzende im Eichenzeller Sozialausschuss. "Nötigenfalls könnte die Gemeinde sogar bei Umwidmung und Umbau des Gebäudes unterstützen und so das Eichenzeller Ärztezentrum schnell Realität werden lassen. Nicht umsonst hatte die Gemeindevertretung bereits vor einem Jahr einen Haushaltsposten in Höhe von 250.000 Euro für ein medizinisches Versorgungszentrum genehmigt, um damit den Fortbestand vorhandener Arztpraxen zu sichern, Praxiseinrichtungen zu bezuschussen, zur digitalen Anbindung von Arztpraxen an das schnelle Internet und vieles mehr."

CWE Eichenzell: "Investor missachtet bewusst den Bebauungsplan"

Alfons Schäfer, CWE Fraktion Eichenzell Foto: Privat

Und auch die CWE-Fraktion Eichenzell kritisiert die jetzige Situation: "Nichteinhaltung des Bebauungsplans muss Konsequenzen haben, und ist kein Kavaliersdelikt", schreiben sie in einer Pressemitteilung. "Der Investor des Neubaus in der Wilhelmstraße Eichenzell hat sich bewusst und mit Vorsatz, bei der Ausführung der Bebauung nicht an den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gehalten, und ohne einen Antrag bei der Gemeinde Eichenzell auf Änderung ein Wohnhaus erstellt."

"Natürlich möchte niemand von der CWE-Fraktion, dass bei der Wohnungsknappheit ein unvollendetes Haus dieser Größe, vernichtet würde. Die CDU schlägt vor, das Gebäude an Menschen mit sozialen Bedürfnissen, Senioren und Menschen mit Behinderung zu vermieten, was nach unserer Meinung sehr schwierig sein dürfte, da die Wohnungen nicht über die nötige Barrierefreiheit verfügen. Der Vorschlag der BLE, das Gebäude von der Gemeinde anzukaufen, lehnt die CWE grundsätzlich ab. Zum einen sind wir nicht befugt Steuergelder auszugeben, um eine Immobilie zu kaufen, zu vermieten, zu bewirtschaften, oder zu verwalten. All das fällt nicht in den Aufgabenbereich einer Gemeindeverwaltung, ist auch rechtlich nicht durchführbar. Der Vorschlag der CWE wäre, die Wohnungen zu einem Mietpreis nach den Vorgaben des sozialen Wohnungsbaus für mindestens fünf Jahre zu vermieten.

Die Vorschläge der einzelnen Fraktionen sind aus unserer Sicht nur Möglichkeiten eine zeitnahe Lösung zu finden, und keine bindenden Vorgaben für den Investor, wie er mit der Situation des nicht genehmigten Objekts in der Wilhelmstraße weitergehen soll.

Die Entscheidung, wie wir die Kuh vom Eis kriegen, liegt nicht in den Händen der Gemeinde, sondern ganz klar bei dem Investor, den wir auffordern, Lösungsvorschläge dem Gemeindevorstand anzubieten. Diese sind zunächst dem Bauausschuss zur Beratung und dann der Gemeindevertretung zur Abstimmung vorzulegen." (nb/pm) +++


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