Archiv
Die Isolationspflicht nach einem positiven Corona-Test ist in Hessen aufgehoben worden. - Archivfotos: O|N / Carina Jirsch

REGION VB Pflicht auf PCR-Test entfällt ebenfalls

Isolationspflicht aufgehoben - Mischak: "Ab sofort greift Eigenverantwortung"

25.11.22 - Die – Achtung, sperriges Wort – Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung des Landes Hessen wurde angepasst. Nun ist die Isolationspflicht für positiv auf das Corona-Virus getestete Menschen aufgehoben. "Ab sofort greift die Eigenverantwortung. Denn auch die Pflicht, ein positives Schnelltestergebnis durch einen PCR-Test bestätigen zu lassen, entfällt beispielsweise", sagt Gesundheitsdezernent und Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak in Hinblick auf die angepasste Verordnung.

Wie das Land Hessen mitteilt, sei die Aufhebung der Isolationspflicht das Ergebnis der fortlaufenden Überprüfung der Corona-Lage in Hessen. Die Landesregierung habe daher verschiedene Regelungen angepasst.

Neue Regelungen im Überblick

Vize-Landrat Dr. Jens Mischak.

Für positiv getestete Kinder ab 6 Jahren und Erwachsene besteht mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Unter freiem Himmel kann die Maske abgenommen werden, allerdings sollten Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.

Weiterhin gilt bei positivem Test ab sofort ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Flüchtlingsunterkünfte sowie weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder erhöhten Infektionsgefahren. Dabei inbegriffen sind sowohl Besucher als auch Personal. Menschen, die in den Einrichtungen behandelt oder betreut werden, sind ebenso ausgenommen wie Polizei- oder Rettungskräfte.

Dringend empfohlen ist im Fall einer Infektion mit Symptomen eine fünftägige freiwillige häusliche Isolation – ohne Besuch. Erst wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht oder zehn Tage nach dem ersten Test vergangen sind, sollte die Isolation beendet werden. Die Aufhebung der Isolationspflicht gilt auch für die Menschen, die sich aufgrund bisheriger Regelungen in häuslicher Absonderung befinden.

Aktuell ist die Lage in den Krankenhäusern und einer hessenweiten Hospitalisierungsrate von 5,07 verhältnismäßig entspannt. Sollte sich das ändern, seien weitere Beratungen und Entscheidungen möglich, teilt die Landesregierung mit.

Corona-Update nur noch einmal in der Woche

Wie der Vogelsbergkreis abschließend mitteilt, wird aufgrund der geänderten Verordnungslage das Corona-Update, welches täglich im O|N-Corona-Ticker veröffentlicht wird, bis auf Weiteres einmal wöchentlich am Freitag herausgegeben. Hinweise und Informationen zu Covid-19 – auch im schulischen Umfeld – sowie die aktuellen Verordnungen sind auf www.vogelsbergkreis.de zu finden. (pm) +++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön