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Plastikschale beim Mitnehmgericht: Seit Januar müssen Gastronomen Alternativen bieten - Symboldbild: Pixabay

REGION Seit 1. Januar

Mehrwegpflicht für Mitnahmegerichte: "Typisch deutsches Bürokratiemonster"

07.01.23 - Seit 1. Januar sind Gastronomiebetriebe, die Mitnahmegerichte anbieten, durch eine Änderung im Verpackungsgesetz gezwungen, auch Mehrwegalternativen zu Kunststoffverpackungen bereitzustellen. Was heißt das für Verbraucher?

Wer Einwegverpackungen mit Kunststoffanteilen anbietet, muss jetzt Mehrwegoptionen für Kunden anbieten, die nicht teurer sein dürfen als die Einwegvariante - Pfand darf aber erhoben werden. Wenn der Betrieb nicht mehr als fünf Beschäftigte hat oder die Verkaufsfläche nicht mehr als 80 Quadratmeter aufweist, müssen nur von Kunden mitgebrachte Mehrwegbehältnisse abgefüllt werden.

Crescenzo Mattera vom "La Romantica" in Fulda

Auf Dauer sollen so vor allem die Einwegverpackungen aus Kunststoff abgelöst werden. Crescenzo Mattera, Inhaber der Pizzeria "La Romantica" in der Pfandhausstraße in Fulda, hat sich für einen Pfandanbieter entschieden, die Gäste können nicht nur bei ihm, sondern bei allen anderen Kooperationspartnern des Anbieters ihre Gefäße zurückbringen. "Ob Salate, Nudelgerichte oder Fleischgerichte - es gibt für alles eine eigene Form. Ich finde die Idee sehr gut, weil wir so der Müllverursachung entgegenwirken. Bei einer Pfandgebühr von 1,50 Euro pro Gefäß glaube ich auch nicht, dass unsere Kunden weniger liefern lassen, das lässt sich noch verschmerzen", so der Gastronom.

Komplexe Materie, viel Bürokratie

Thomas Bertz, Pressesprecher von papperts

"Die Materie ist relativ komplex: Es wird zum Beispiel unterschieden, ob es sich um eine Serviceverpackung handelt oder nicht, also sowas wie eine Brötchentüte, die dem Endverbraucher übergeben wird - oder die Salatschalen. Die sind vom Mehrweggebot nicht betroffen. Bei den Mehrwegbechern dagegen sind wir seit 2016 gut aufgestellt und müssen nichts neu einführen. Die Lesart des Gesetzes hat sich glücklicherweise geändert: Anfangs war angedacht, dass für jede Kaffeegröße Becher vorgehalten werden müssen, obwohl natürlich auch in den größten die kleine Menge passt", erklärt Thomas Bertz, Pressesprecher der regionalen Bäckereikette papperts. "Obwohl wir uns freuen über die Maßnahme für den Umweltschutz, muss man sagen: Die Nachfrage ist gering bei den Mehrwegbechern - man zahlt mehr, hat einen Mehraufwand, wo packe ich den Becher hin?"

Oliver Kasties, Geschäftsführer der Geschäftsstelle Nord- und Osthessen des DEHOGA Hessen, formuliert es drastischer: "Es ist ein typisch deutsches Bürokratiemonster. Einweg geht weiterhin, der Kunde muss nur ein Gefäß mitbringen. Pappkartons mit Innenbeschichtung sind Einweg, Pizzakartons nicht. Für viele wird es unrealistisch, die Pfandbehälter im eigenen Betrieb zurückzunehmen, sie müssen sich dann einem größeren Poolsystem anschließen, damit Kunden auch anderswo abgegeben können. Es ist vor allem eine zusätzliche Belastung - zur Hygieneverordnung und den Lebensmittelkontrollen, von den Krisenzeiten ganz zu schweigen."

Biomärkte wie Denns dagegen bieten bereits Mehrwegschalen an, in denen das Mittagsmenü gefüllt wird und die auch vor Ort wieder zurückgegeben werden können. Wie genau kontrolliert und sanktioniert wird bei der neuen Mehrwegpflicht, das ist auch für den DEHOGA-Experten noch unklar: "Wir gehen von einer Übergangszeit aus, außerdem sind die Behörden personell nicht so gut aufgestellt, um auf Mehrwegverpackungen zusätzlich zu kontrollieren. Wahrscheinlich läuft es bei wiederholten Verstößen auf Bußgelder hinaus", so Kasties. (Marius Auth) +++


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