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Das Landratsamt in Fulda - Symbolbild: O|N

FULDA Meldung soll bis zum 15. Januar erfolgen

Stichtagsmeldung bei Schaf-, Ziegen- und Schweinehaltungen

11.01.23 - Alle Halter von Schafen, Ziegen und Schweinen sind zur jährlichen Meldung der Anzahl ihrer aktuell gehaltenen Schafe, Ziegen und Schweine verpflichtet (Stichtagsmeldung). Die Meldung hat bis zum 15. Januar eines Jahres zu erfolgen und dient der tierseuchenrechtlichen Überwachung.

Gerade im Hinblick auf das drohende Auftreten der Afrikanischen Schweinepest ist ein aktueller Datenbestand anzustreben. Eine nicht erfolgte Stichtagsmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Im Landkreis Fulda sind viele betroffene Halter von Schafen, Ziegen und Schweinen dieser Pflicht bis jetzt noch nicht nachgekommen. Aktuelle und ehemalige Tierhalter sind aufgefordert, ihren Meldestand umgehend zu überprüfen. Bei Bedarf ist die Stichtagsmeldung innerhalb der gesetzlichen Frist abzugeben bzw. nachzuholen oder auch eine bereits beendete Haltung abzumelden. Die zuständige Stelle für die Meldung ist der HVL (Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V.) in Alsfeld. Alle Meldungen können vom Tierhalter auch direkt in der HIT-Datenbank online erfasst werden. Sofern die Zugangsdaten nicht vorliegen, sind diese beim HVL zu erfragen.

Nähere Informationen sind auf der Seite vom HVL unter der jeweiligen Tierrubrik zu finden: HVL: Viehverkehrsverordnung (hvl-alsfeld.de). Sofern eine Abmeldung der Tierhaltung erfolgt, ist neben dem HVL auch das Veterinäramt zu informieren: veterinaeramt(at)landkreis-fulda.de . (pm) +++


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