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Große Freude bei den Grundschullehrkräften in Hessen. Ihre Besoldungsgruppe wird auf A13 angehoben. - Symbolbild: Pixabay

REGION "Wichtiges Signal im bundesweiten Vergleich"

Besoldung für Grundschullehrer wird auf A13 angehoben

12.01.23 - Gute Nachricht für alle Grundschullehrerinnen- und Lehrer: Die Eingangsbesoldung aller Lehrkräfte, die in den hessischen Grundschulen arbeiten, wird von A12 auf A13 angehoben. Zudem wurde im Landeshaushalt vor einigen Wochen schon verankert, dass es in diesem und nächsten Jahr 4.000 neue Stellen geben soll.

Die Landesregierung will dauerhaft den Bildungsstandort Hessen stärken und dafür sorgen, dass in Zeiten eines hohen Fachkräftebedarfs in allen Branchen, eine zusätzliche Aufwertung des Berufs der Lehrerin und des Lehrers stattfindet. Nachdem im Landeshaushalt schon rund 4.000 neue Stellen für Lehrkräfte in diesem und im nächsten Jahr geschaffen worden sind, folgt nun die sukzessive Anhebung der Eingangsbesoldung aller Grundschullehrkräfte von A12 auf A13 – mit einem Änderungsantrag zum Doppelhaushalt 2023/2024. Mit diesem Schritt sollen vor allem Wettbewerbsnachteile gegenüber angrenzenden Bundesländern vermieden werden.

Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) Archivfotos: O|N/Hendrik Urbin

"Unsere Lehrerinnen und Lehrer üben einen sehr verantwortungsvollen Beruf aus und kümmern sich jeden Tag um die Bildung und damit um die Zukunft unserer Kinder. Mit der Anhebung der Besoldung in den Grundschulen werten wir diese wichtige gesellschaftliche Aufgabe für unsere jüngsten Schülerinnen und Schüler auf. Zum Wohl unserer jüngsten Schülerinnen und Schüler setzt die Landesregierung zugleich ein wichtiges Signal im Wettbewerb mit den anderen Ländern", sagte der Hessische Ministerpräsident Boris Rhein auf einer Pressekonferenz am Donnerstagvormittag.

Hessens Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz

Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz führte aus: "Für uns hat die bestmögliche Versorgung der Schulen mit Lehrkräften für guten Unterricht höchste Priorität – darauf können sich die Eltern verlassen. Die höhere Besoldung für Grundschullehrkräfte wird uns helfen, den Beruf noch attraktiver zu gestalten und mehr junge Menschen für diese wichtige Aufgabe zu gewinnen."

Weiterer Baustein der vielfältigen Maßnahmen

Zur Festigung der Lehrkräfteversorgung in den Schulen und für die Attraktivität des Berufs hat das Land seit dem Jahr 2017 vielfältige wirksame Maßnahmen ergriffen. Dazu zählen insbesondere die Ausweitung der Studienplatzkapazitäten sowie umfangreiche Programme zum Quereinstieg und zur Weiterqualifikation von Lehrkräften. Zudem wird die landesweite Werbekampagne für den Beruf als Lehrkraft nochmals weiter verstärkt, um die Zielgruppe der älteren Schülerinnen und Schüler für ein Studium und die vielfältigen Möglichkeiten in diesem Beruf zu begeistern.

Anhebung in sechs Schritten bis zum Jahr 2028

Mit der Besoldungsanhebung setzt die Landesregierung ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag um, wonach der Anpassung eine möglichst einheitliche Linie unter den Ländern vorausgehen sollte, um Wettbewerbsnachteile und einseitige Abwanderungen von Lehrkräften zu vermeiden. Neben Hessen haben inzwischen drei große Nachbarländer gerade eine Anpassung auf A13 für Grundschullehrkräfte vorgenommen (Nordrhein-Westfalen) oder dies angekündigt (Bayern und Niedersachsen).

Die Anhebung der Besoldung erfolgt in sechs Schritten bis zum Jahr 2028 – mittels einer Zulage, die sukzessive steigt und erstmalig zum 1. August 2023 bezahlt wird. Im ersten Jahr soll sich die Zulage auf zehn Prozent des Mehrbetrags von A13, 2024 auf 25 Prozent, 2025 auf 40 Prozent, 2026 auf 60 Prozent, 2027 auf 80 Prozent und 2028 dann schließlich auf 100 Prozent belaufen. Nach Abschluss der stufenweisen Erhöhungen wird die Landesregierung für die Anpassung jährlich rund 110 Millionen Euro aufbringen.

Ausweitung der Bezahlung von Lehrkräften in den Sommerferien

Neben der Anhebung der Besoldung wird auch die Weiterbeschäftigung von befristet tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer in den Sommerferien neu geregelt. Künftig besteht die Möglichkeit auf Weiterbeschäftigung in den Sommerferien schon nach einer Mindestbeschäftigungsdauer von 30 Wochen – und nicht erst nach einer Mindestbeschäftigungsdauer von 35 Wochen wie bislang. Somit werden deutlich mehr befristet tarifbeschäftigte Lehrkräfte als bisher auch in dieser Zeit weiterbeschäftigt und damit auch weiterbezahlt. (kku/pm)+++


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