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Das Fachwerkhaus am Alsfelder Kirchplatz 10. - Archivfotos: O|N / Luisa Diegel

ALSFELD Es droht der Verlust des Gebäudes

Fachwerkhaus am Kirchplatz: "Antrag auf Enteignung sollte gestellt werden"

18.01.23 - Das Fachwerkhaus am Kirchplatz 10 in Alsfeld ist aktuell ein großes Sorgenkind bei der Stadt und seinen Bürgern. Denn das über 600 Jahre alte Haus verkommt von Tag zu Tag mehr, der Eigentümer hat bislang nichts in Sachen Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten unternommen. Jan Patrick Wismar, Vorsitzende des Regionalverbandes Mittelhessen von Stadtbild Deutschland, schlägt nun eine Enteignung des Eigentümers vor.

"Diese beinhaltet zwar hohe Hürden, ist jedoch im Einzelfall möglich. Der Antrag sollte bald gestellt werden", heißt es von Wismar. Denn gemäß § 13 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes besteht eine Erhaltungspflicht. In dieser Regelung heißt es, dass Eigentümer, Besitzer sowie Unterhaltungspflichtige von Kulturdenkmälern verpflichtet sind, diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln.

"Bei weiterem Verfall droht der Verlust"

Laut Wismar kommt der Eigentümer der Immobilie am Alsfelder Kirchplatz dieser Unterhaltungspflicht nicht nach - auch in Zukunft nicht. "Zwar steht das Eigentum unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes, jedoch kann hierzu § 26 des hessischen Denkmalschutzgesetzes, sprich die Enteignung, angewandt werden." In diesem Paragrafen heißt es wortwörtlich: "Die Enteignung ist zugunsten des Landes, eines Landkreises, einer Gemeinde oder einer rechtsfähigen Stiftung zulässig, soweit sie erforderlich ist, damit ein Kulturdenkmal in seinem Bestand oder Erscheinungsbild erhalten bleibt." Dieser Fall liege noch vor. Antragsberechtigt sei hier die Denkmalfachbehörde.

"Laut Grundgesetz ist eine Enteignung zwar nur zum Wohle der Allgemeinheit möglich und müsste eine Entschädigung nach sich ziehen - im vorliegenden Fall sollte jedoch auf das berechtigte Interesse der Allgemeinheit am Erhalt des Kulturgutes hingewiesen werden, sowie die Vermeidung von Gefährdung der Stabilität des Denkmals bzw. herabfallender Bauteile. Bei weiterem Verfall droht der Verlust des Gebäudes. Dies ist für jedermann ersichtlich, dafür benötigt es keinen Doktortitel", erklärt Wismar.

Für ihn ist eine Teil-Sanierung des Gebäudes durch die Öffentlichkeit den Bürgern kaum vermittelbar, da die Sanierung durch Steuergelder finanziert werden würde. Die Kosten könnten jedoch nach erfolgter Erhaltungsmaßnahme beim Eigentümer eingefordert werden - "dieser gibt jedoch selbst an, über keine finanziellen Mittel zu verfügen". Die Stadt würde also auf den Kosten sitzen bleiben. 
 

Hintergrund

Der Eigentümer der Immobilie blieb bislang mit Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen untätig. Deshalb musste sogar die Bauaufsicht des Vogelsbergkreises eingreifen - Sicherungsmaßnahmen im fünfstelligen Kostenbereich wurden durchgeführt, um Passanten nicht zu gefährden. 

Im Mai dieses Jahres kam es dann zu einer Zwangsversteigerung, bei der die Stadt Alsfeld eigentlich das Fachwerkhaus erwerben wollte. Eigentlich. Denn bei der Versteigerung am Alsfelder Amtsgericht hatte der Eigentümer eine Summe von 28.000 Euro geboten. 1.000 Euro höher als das Gebot der Stadt. Und so bleibt die Immobilie weiter im Besitz des langjährigen Eigentümers. (lu) +++


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