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Prozessauftakt: Heimtückischer Mord an zwei Kindern im Mehrfamilienhaus
18.01.23 - Schockierender Fund: Den Beamten bot sich am 11. Mai 2022 ein schreckliches Bild in der Römerstraße in Hanau (Main-Kinzig-Kreis). Ein Junge liegt schwer verletzt auf der Straße, er verstirbt wenig später in einer Klinik. Auf einem Balkon im neunten Stock eines Hochhauses wird ein Mädchen, seine Schwester, tot aufgefunden (O|N berichtete). Eine Festnahme folgt einige Tage später in Frankreich, es ist der Vater des Geschwisterpaares. Jetzt muss sich der zur Tatzeit 47-jährige Mann vor dem Landgericht Hanau verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten indischer Staatsangehörigkeit in ihrer Anklageschrift vor, am 11. Mai 2022 in Hanau seine zur Tatzeit siebenjährige Tochter und seinen zur Tatzeit 11-jährigen Sohn "heimtückisch sowie aus niedrigen Beweggründen" getötet zu haben. Das grausame Geschehen sorgte bundesweit für Entsetzen.
Doppelmord an Kindern
Am Morgen des besagten Mittwochs ging um 7:23 Uhr ein Notruf bei der Polizei ein. Ein Großaufgebot an Kräften war am Unglücksort im Einsatz. "Wir gehen aktuell davon aus, dass sich ein Tötungsdelikt mit familiärem Hintergrund ereignet hat", erklärte damals Staatsanwältin Lisa Pohlmann gegenüber KINZIG.NEWS.Das sagt die Anklageschrift
Laut Anklageschrift haben die Ermittlungen weitere Details erbracht. Zum Hintergrund heißt es: "Der seit 2008 mit der Mutter der verstorbenen Kinder, die sich dem Verfahren als Nebenklägerin angeschlossen hat, verheiratete Angeklagte lebte seit Januar 2022 mit seiner Ehefrau in Trennung." Die Nebenklägerin lebte mit den gemeinsamen Kindern in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses in Hanau. Der Angeklagte habe Druck auf seine Ehefrau zur Wiederaufnahme der Beziehung ausgeübt. Er hätte Todesdrohungen in Bezug auf seine Frau und die Kinder geäußert. Die Nebenklägerin lehnte jedoch die Wiederaufnahme der Beziehung ab, weshalb der Angeklagte sie hierfür bestrafen wolle.
"Nachdem die Mutter der Kinder bereits in den frühen Morgenstunden des Tattages die Wohnung verlassen hatte, um zur Arbeit zu fahren, soll der Angeklagte den Zeitpunkt abgepasst haben, in dem die Kinder die Wohnungstür, zu welcher der Angeklagte keinen Schlüssel gehabt haben soll, öffneten, um selbständig zur Schule zu gehen. In diesem Moment soll der Angeklagte seine Kinder in die Wohnung zurückgedrängt und seine Tochter unmittelbar auf ein im Wohnzimmer befindliches Doppelbett gedrückt haben." Dort habe er ihr in Tötungsabsicht mit einem scharfen Gegenstand mindestens zweimal in den Hals geschnitten, "was zu solch massiven Verletzungen der Halseingeweide und Schlagadern geführt haben soll, dass die Geschädigte hieran verstarb". Der Sohn des Angeklagten soll nach Annahme der Anklage diese Tat mitangesehen und sich in Todesangst auf den Balkon der Wohnung geflüchtet haben. "Er soll durch einen Sturz von dem im 9. Obergeschoss befindlichen Balkon schwerste Verletzungen davongetragen haben, die trotz zeitnaher Verbringung ins Krankenhaus wenig später zu seinem Versterben führten."
Der Prozess beginnt nun am Mittwoch (18. Januar) um 13:30 Uhr. Insgesamt sind elf Verhandlungstage angesetzt. (mkr) +++