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Abgabefrist rückt immer näher - Symbolbild: Pixabay

REGION Abgabefrist rückt immer näher

Die Grundsteuererklärung: Der Bürger am Rande des Nervenzusammenbruchs!

19.01.23 - Es gibt Themen, mit denen beschäftigt man sich höchst ungern: Arbeiten im Haushalt sind so eine Sache, auf die viele gerne verzichten würden.  Und das Ausfüllen von amtlichen Formularen. Denn das kann ungemein nerven. So richtig unschön wird es, wenn sogar ein Minister in hehren Worten dazu auffordert, sich um die Abgabe der Grundsteuererklärung zu kümmern und diese (Er)-Mahnung auch noch als "guten Vorsatz für 2023" kaschiert.

Hessens Finanzminister Michael Bodenberg. Archivfoto: O|N/Ministerium

So zumindest hatte es Hessens Finanzminister Michael Boddenberg formuliert, als er am 30. Dezember 2022 zwar freundlich, aber bestimmt darauf verwies, ein ganz besonderer Vorsatz für das neue Jahr könne und sollte schnell (!) umgesetzt werden: Die Abgabe der (neuen) Grundsteuererklärung. Stellt sich die Frage, ob Boddenberg sich wirklich einmal diesbezüglich selbst darum bemüht hat, denn das ganze bürokratische Prozedere lässt sich nun wirklich alles andere als schnell erledigen. Obgleich das Bild etwas Rührendes an sich hat, wenn man sich den Minister vorstellt, wie er mit Zollstock auf dem Boden herumkriecht und einzelne Räume ausmisst...

Zumal es in der menschlichen Natur liegt, unbequeme Dinge so lange wie möglich vor sich herzuschieben. Dies hatten auch die  politisch Verantwortlichen in den Finanzministerien der Bundesländer so gesehen, als vor Längerem bereits die verbindliche Abgabefrist bis zum 31. Januar 2023 verlängert worden war. Nochmals Boddenberg, sichtlich stolz am 30. Dezember: "Rund 1,5 Millionen Erklärungen wurden in Hessen bereits abgegeben. Damit liegt die Abgabequote bei knapp über 50 Prozent". Der Rest sollte die nach-weihnachtliche Ferien- und Urlaubszeit zum Ausfüllen nutzen.

In Hessen fehlen noch 40 Prozent

Nun sieht es aber ganz danach aus, als verweigerten sich die Hessen dieser ministeriellen "Bitte", denn, so die Auskunft der Persönlichen Referentin des Oberfinanzpräsidenten aus Frankfurt/Main am Mittwoch auf O|N-Anfrage: Bislang sind über 1,7 Millionen Erklärungen zum Grundsteuermessbetrag eingegangen. Dies entspreche einer Abgabequote von 60 Prozent. 

Symbolbild: Pixabay

Symbolbild: Pixabay

Fehlen also noch immer 40 Prozent, und so langsam wird es knapp, denn der 31. Januar lugt um die Ecke. Dass das Ausfüllen viele Menschen (über)fordert, beweist auch die Tatsache, dass - so die weitere Auskunft - bei allen hessischen Finanzämtern seit Beginn der Abgabemöglichkeit im Juli 2022 telefonisch insgesamt rund 500.000 Anfragen zu der Problematik eingegangen sind: "Die hessenweite Servicenummer konnte seit Juli mehr als 95.000 Anrufe zu dem Thema Grundsteuer und elektronische Erklärungsabgabe beantworten. Mehr als 3,2 Millionen Mal wurde 2022 die Informationsseite grundsteuer.hessen.de besucht".

Es ist aber auch kein leichtes Unterfangen, dieses Ausfüllen der Formulare. Das beginnt bei solchen Begriffen wie Flur, Flurstückszähler und -nenner und setzt sich fort zu Einträgen von Miteigentumsanteilen, Gemeinschaften und Beteiligten. Doch auch bei "allen möglichen individuellen Problemen und einzelfallbezogenen Schwierigkeiten" gebe es ein umfassendes Serviceangebot. Dies zur Beruhigung und um den sich andeutenden Nervenzusammenbruch zu verhindern. 

ELSTER: Warten auf den Postboten... 

Das Bild verspricht viel: Mit ELSTER durchstarten. Doch das dauert. Foto: Digitales Finanzamt hessen.de

Kommen wir abschließend zu dem Medium, mittels dessen wohl die meisten Bürger ihre Angaben machen beziehungsweise als strebsame Menschen schon gemacht haben: ELSTER, die Abkürzung von ELektronische STeuERerklärung, verniedlicht auch als "Online-Finanzamt"  bezeichnet. Obgleich der Vogelart ja nachgesagt wird, "diebisch" zu sein ...

Der Vorteil dabei: Bei der Eingabe wird man auf fehlende oder nicht plausible Angaben aufmerksam gemacht. So sollen Fehler vermieden werden.  Der Nachteil: Wenn man sich mit dem System vertraut gemacht und die Aktivierungs-ID per E-Mail bekommen hat, heißt es warten. Denn der sogenannte Aktivierungs-Code, um überhaupt bei ELSTER registriert zu sein, kommt mit der Post. Die Auskunft, nach drei Tagen sei der Brief da, könnte sich als frommer Wunsch entpuppen.  Und der 31. Januar rückt immer näher.  Eine Fristversäumnis könnte sogar mit einer Geldstrafe geahndet werden... (Bertram Lenz) +++


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