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Ein Mann verschaffte sich scheinbar mehrfach Zutritt zum Keller eines Mehrfamilienhauses. - Symbolbild: Pixabay

SCHWEINFURT Bei Eiseskälte in der Nacht

Illegal im Keller einquartiert: "Da sollte man sich schon fragen, ob das sein kann"

21.01.23 - "Illegal im Keller einquartiert", so titelte die Polizeiinspektion Schweinfurt in ihrem täglichen Pressebericht. Eine Meldung, die Aufsehen erregt. Am Freitagabend habe ein bisher unbekannter Täter an einem Mehrfamilienhaus geklingelt und der öffnenden Anwohnerin erklärt, er dürfe in den Keller. Dies habe er mit dem Vermieter abgesprochen. 

Glücklicherweise habe die Anwohnerin Verdacht geschöpft, kurzerhand den Vermieter angerufen und so in Erfahrung gebracht, dass es eine solche Absprache gar nicht gibt. Daraufhin habe die Dame umgehend die Polizei alarmiert. "Wir gehen davon aus, dass er in dem Keller Schutz vor der Kälte suchen wollte", so ein Sprecher der Polizei zu OSTHESSEN|NEWS. Und offenbar nicht zum ersten Mal, sondern wiederholt. 

"Der Mann verließ vor dem Eintreffen der Kollegen das Gebäude und konnte bisher nicht dingfest gemacht werden", so der Sprecher. Der Unbekannte sei etwa 30 Jahre alt, 1,75 Meter groß und dunkel gekleidet gewesen. "Die Mieterin beschrieb ihn außerdem als schmächtig", berichtet er. 

Polizei: Lassen Sie niemals unüberlegt Personen in Ihre Wohnung

Nicht immer verläuft dies so glimpflich, wie Einbrüche in den letzten Wochen beispielhaft belegen. "Man sollte definitiv hinterfragen, ob man eine Person einfach so in die eigenen vier Wände lässt". Da könne ansonsten wirklich alles passieren, so die Polizei. In der Vergangenheit hatten sich mit ähnlichen Maschen bereits Einbrecher Zutritt zu Wohnungen verschafft und diese still und heimlich ausgeräumt. 

"In diesem Fall ist glücklicherweise alles gut gegangen und wir vermuten aufgrund der in dieser Nacht extremen Kälte, dass sich der Mann tatsächlich bloß eine sichere Übernachtungsmöglichkeit gesucht hatte", sagt der Sprecher. Hätte man ihn vor Ort angetroffen, wäre er wahrscheinlich an eine Obdachlosenunterkunft vermittelt worden.

Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruchs eingeleitet. (mmb) +++


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