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- Fotos: Klaus Dehnhard

06.11.09 - ROTENBURG/F.

In dem früheren Wohnhaus des "Kannibalen von Rotenburg" Armin Meiwes in dem Rotenburger Weiler Wüstefeld hat es heute in den frühen Morgenstunden gebrannt. Das Feuer beschädigte Erdgeschoss und 1. Stock, konnte aber von rund 50 Feuerwehrleuten aus Rotenburg und mehreren Stadtteilen rasch gelöscht werden.

Der Alarm lief um 04:48 Uhr bei der Feuerwehr auf; zeitgleich riefen mehrere Personen an und meldeten, dass es im "Haus Meiwes" brennen würde. Beim Eintreffen stellten die Feuerwehrleute fest, dass das Feuer im Erdgeschoss des 300 Jahre alten Fachwerkhauses (oben links im Bild) in einer ehemaligen Großküche entstanden sein musste und sich ins 1. Obergeschoss ausgebreitet hatte. Der Brand war relativ schnell gelöscht. Während der Löscharbeiten musste die Stromversorgung unterbrochen werden, davon waren auch Nachbarn des Anwesens betroffen, die eine Zeitlang keinen Strom hatten.

Personen befanden sich nicht im Gebäude. Das Fachwerkhaus, das dem - im Gefängnis einsitzenden - Meiwes nach wie vor gehört, wird von seinem Anwalt verwaltet und ist an einen 37-jährigen Mann untervermietet. Der Mieter ist derzeit in Urlaub; in dem Haus hatte er jedoch "zur Abschreckung von Einbrechern" das Licht brennen lassen.

Der Schaden wurde von der Polizei auf die vorläufige Summe von 50.000 Euro geschätzt. Ein Polizeisprecher erklärte, die Summe könne sich jedoch noch deutlich erhöhen, falls bei den Untersuchungen weitergehende Schäden an dem jahrhundertealten Fachwerkbau festgestellt würden. Die Brandstelle ist beschlagnahmt; Brandermittler der Kriminalpolizei werden heute Morgen mit der Suche nach der Ursache beginnen. Bisher konnten zur Ursache des Feuers noch keine konkreten Angaben gemacht werden. Ein technischer Defekt sei - nach Angaben der Kriminalpolizei - derzeit nicht auszuschließen. Das gelte aber ebenso für Brandstiftung. Das Licht, das der Mieter hatte brennen lassen, habe den Brand aber nicht auslösen können, da sich die Lampe in einem anderen Gebäudeteil befand.

Im November 2007 hatte es auf dem Grundstück, zu dem das Wohnhaus gehört, bereits eine Brandstiftung gegeben: damals brannte ein massiv gebautes Gartenhaus von 4 mal 5 Meter Größe völlig nieder. In dem Gartenhaus waren Möbel und Haushalts-Gerätschaften gelagert. Die Brandstiftung konnte nicht aufgeklärt werden. Im November 2007 hatte der Fall nochmals für Schlagzeilen gesorgt, weil es juristische Auseinandersetzungen um ein damals erschienenes Buch gab. (gw)

NACHTRAG von 13:25 Uhr: Die Ermittlungen zur Brandursache durch die Kripo Bad Hersfeld dauern derzeit noch an. Am kommenden Montag, 09.11.09, sollen Brandermittler des Hessischen Landeskriminalamtes (LkA) hinzugezogen werden. Der Brandort bleibt nach Angaben des Polizeipräsidiums Osthessen weiterhin beschlagnahmt. Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizei in Bad Hersfeld unter Tel.: 06621 / 932-0 in Verbindung zu setzen.

Der Hintergrund

Der so genannte "Kannibale von Rotenburg" - und frühere Hausbewohner Armin Meiwes - hatte in Wüstefeld einen Menschen umgebracht. Ende 2002 war - durch seine Internetsuche nach möglichen Opfern - von Ermittlern entdeckt worden, dass Meiwes im März 2001 einen 43-jährigen Mann aus Berlin getötet, zerstückelt und Teile seines Opfers danach aufgegessen hatte.

Meiwes wurde im Januar 2004 vom Landgericht Kassel wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Revision der Staatsanwaltschaft hob der angerufene Bundesgerichtshof das Urteil auf. Im Mai 2006 verurteilte das Landgericht Frankfurt am Main den (damals) 44-jährigen nach einem zweiten Prozess zur Höchststrafe, zu lebenslanger Haft.

Für Aufsehen sorgte der Mordfall nochmals, als der verurteilte Mörder wegen seiner Persönlichkeitsrechte im Jahr 2006 versuchte, den Kinostart des - nach dem wahren Fall gedrehten - Film-Schockers "Rothenburg" zu verhindern. Nach jahrelangem Rechtsstreit entschied im Mai 2009 der Bundesgerichtshof, dass die grundgesetzlich verankerte Freiheit von Kunst und Film über dem Persönlichkeitsrecht des Mörders stehe und der Film gezeigt werden dürfe. +++










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