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Die drei Start-Up-Gründer Philipp Gärtner, Kerim Viebrock und Marc Graf von Green Pioneers wurden freigesprochen - Foto: Mediennetzwerk Hessen/Sabrina Mehler

FULDA "So sehen Sieger aus!"

Freispruch für Start-up-Chefs von Green Pioneers - kein Drogenhandel

10.02.23 - Zum Schluss der rund zweistündigen Verhandlung vor dem Amtsgericht Fulda lagen sich die drei angeklagten Geschäftsführer von Green Pioneers in den Armen und strahlten. Sie wurden vollständig vom Vorwurf der Staatsanwaltschaft freigesprochen, fahrlässigen Handel mit Betäubungsmitteln betrieben zu haben. Die drei Start-Up-Gründer Philipp Gärtner, Kerim Viebrock und Marc Graf sehen sich mit diesem Urteil vollständig rehabilitiert. 

Fotos: Carla Ihle-Becker

Wie berichtet, war den drei Jungunternehmern vorgeworfen worden, sie hätten vier Nutzhanfprodukte vertrieben, die eventuell dazu geeignet waren, sich daran zu berauschen. Das Healthcare-Pflegeöl, die Hanf Kraft-Tropfen und die Hanf-Essenz, die aus ihrem selbst hergestellten Sortiment aus Nutzhanf stammten, waren bei einer Durchsuchung im April 2021 bei ihnen sichergestellt worden. Begründet wurde das mit dem Verdacht des bandenmäßigen Drogenhandels in nicht geringer Menge.

Dabei ging es um den THC-Gehalt dieser Produkte und die Frage, ob man sich mit den legal verkauften Mitteln berauschen könnte. Die beanstandeten Produkte wurden toxikologisch untersucht. Mittlerweile hat das hessische Landeslabor bestätigt, dass die Produkte die im Betäubungsmittelgesetz angegebenen Grenzwerte von unter 0,2 Prozent THC einhalten. Das vom Amtsgericht Fulda beim Institut für Rechtsmedizin in Gießen beauftragte Gutachten hatte deshalb zur Folge gehabt, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft zunächst abgewiesen wurde. Doch dagegen wurde seitens der Staatsanwaltschaft Widerspruch vor dem Oberlandesgericht eingelegt, so dass am Donnerstag erneut verhandelt wurde.  

Komplizierte Berechnungen möglicher Rauschmöglichkeiten

Richter Szymon Mazur

Bei der heutigen Verhandlung wurde unter den Prozessbeteiligten lebhaft darüber debattiert, was man denn mit den beanstandeten Hanfprodukten tatsächlich anstellen müsste, um in den unterstellten Rauschgenuss zu kommen. Nachdem der Gutachter über die diversen Inhaltsstoffe und Mengen sowie über die rein theoretischen Möglichkeiten von oraler Einnahme, von Rauchen oder in Plätzchen einbacken referiert hatte, sprach Richter Mazur in schöner Offenheit das aus, was wohl alle im Gerichtssaal empfunden hatten: "Davon habe ich jetzt wenig verstanden!" Doch die Schlussfolgerung aus den Ausführungen des Sachverständigen waren eindeutig: um eventuell einen Rausch erzielen zu können, müsste ein Konsument große Mengen im Gegenwert von rund tausend Euro erst aufwendig behandeln, um dann vermutlich davon einzuschlafen - keine wirklich gute Idee.

Diese Einschätzung mündete also folgerichtig in einen veritablen Freispruch der drei angeklagten Jungunternehmer. Da derzeit bundesweit offenbar eine Menge vergleichbarer Prozesse geführt werden, steht eine endgültige Klärung der Grauzone im Umgang mit Nutzhanfprodukten durch den Gesetzgeber dringend an. (ci) +++


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