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Die aus der Ukraine geflüchtete Familie, die ihre 13 Kinder wieder bei sich haben wird - Foto: Laura Struppe

FULDA Größere Kundgebung vor dem Amtsgericht

Verhandlung wegen 13 Kindern in Pflegefamilien - Familie wieder zusammen

27.02.23 - Eine größere Menschenansammlung, die sich vor dem Amtsgericht Fulda unter polizeilicher Begleitung eingefunden hatte, löste etliche Nachfragen von Passanten bei O|N aus. Was hatte die Mitglieder einer ukrainischen Glaubensgemeinschaft bewogen, sich in größerer Zahl in der Fuldaer Königstraße einzufinden, dort gemeinsam zu beten und zu singen? Die Polizei sprach von einer angemeldeten Demonstration, deren Hintergrund offenbar mit einem Fall von Inobhutnahme zu tun hatte.

Diese Vermutung bestätigte sich dann auf Nachfrage bei der betroffenen Familie selbst. Sie hatten sich gerichtlich dagegen gewehrt, dass ihre 13 Kinder vom Jugendamt des Landkreises vom Wohnort der Eltern auf verschiedene Pflegestellen verteilt worden waren. Was der Hintergrund dafür war, dass die Behörde es am 8. Februar für geboten hielt, in das Sorgerecht der Eltern einzugreifen, sei aus datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen kein Gegenstand für öffentliche Berichterstattung, hieß es dazu.

Der Anwalt, der die Familie, die zur Glaubensgemeinschaft der Evangeliumschristen-Baptisten gehört, vor dem Amtsgericht vertreten hat, erklärte auf O|N-Nachfrage, für seine Mandanten, die vor dem russischen Angriffskrieg aus der Ukraine geflüchtet, sei die Situation äußerst belastend und die für sie unverständliche Behördenentscheidung tragisch gewesen. Mitglieder ihrer Glaubensgemeinschaft hätten in sozialen Netzwerken dazu aufgerufen, sich mit der Familie zu solidarisieren. Deshalb seien die Unterstützer am Tag der Verhandlung auch so zahlreich aus der gesamten Bundesrepublik angereist und hätten vor dem Amtsgericht gemeinsam gebetet und gesungen, berichtete Rechtsanwalt Johannes Hildebrandt aus Schwabach. 

Nach dreieinhalbstündiger Verhandlung und anschließender eingehender Beratung habe die Familienrichterin entschieden, dass der Beschluss aufgehoben werde und die Kinder mit sofortiger Wirkung wieder zu ihren Eltern zurückkehren können. Laut Gericht liege keine Kindeswohlgefährdung der Kinder im Alter zwischen vier Monaten und 16 Jahren vor. Die Anhörung der Kinder habe ergeben, dass der Teilentzug des Sorgerechts in diesem Fall nicht verhältnismäßig sei, erklärt Rechtsanwalt Johannes Hildebrandt abschließend. (ci)+++


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