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Das Amtsgericht Bad Hersfeld. - Foto: Christopher Göbel

BAD HERSFELD Wer will Jugendschöffe werden?

Unterstützung für Richter bei Strafverfahren gegen Jugendliche

26.02.23 - Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg sucht ab sofort Interessierte, die sich als ehrenamtliche Jugendschöffinnen und Jugendschöffen am Amtsgericht Bad Hersfeld und am Landgericht Fulda engagieren möchten. Bewerbungen sind bis zum 31. März 2023 möglich.

Der Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe des Kreises Hersfeld-Rotenburg sucht für die Amtszeit 2024 bis 2028 Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis, die Lust haben, sich ehrenamtlich als Jugendschöffinnen oder Jugendschöffen zu engagieren. "Wir suchen Bürgerinnen und Bürger, die in Strafverfahren gegen Jugendliche oder junge Heranwachsende die Richterinnen und Richter beim Jugendschöffengericht und den Jugendkammern unterstützen", erklärt Anette Kranz, Leiterin des Fachdienstes Kinder- und Jugendhilfe.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und im Landkreis Hersfeld-Rotenburg wohnen. Außerdem sollen sie zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises schlägt dann aus den eingegangenen Bewerbungen Kandidatinnen und Kandidaten vor. Aus diesen Vorschlägen wählt dann der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen.

Sozialkompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis sind gute Voraussetzungen

"Jugendschöffinnen und Jugendschöffen müssen das Handeln eines Menschen in einem sozialen Umfeld beurteilen können", beschreibt Kranz die notwendige soziale Kompetenz der Schöffinnen und Schöffen. "Wir erwarten, dass sie ihre Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und ihr Einfühlungsvermögen bei der Beurteilung mit einbringen", so Kranz. Auch eine besondere Erfahrung in der Jugenderziehung sei wünschenswert.

Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Bewerbung an den Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe

Bewerbungen können bis zum 31. März 2023 an den Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe, Friedloser Straße 12, 36251 Bad Hersfeld, gerichtet werden. Weitere Informationen sowie das Bewerbungsformular gibt es im Internet unter www.schoeffenwahl.de. Fragen beantwortet auch Manuela Burkhardt vom Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe per Telefon 06621/87-5202 oder E-Mail [email protected]  (pm) +++


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