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Polizeireport Fulda. - Symbolbild: O|N

FULDA POLIZEIREPORT

Unfall mit drei Beteiligten - Paketauslieferer touchiert Fußgänger beim Ausparken

Dieser Polizeireport beinhaltet Informationen und Meldungen der Polizeidienststellen zu Ereignissen im Bereich des Landkreises Fulda. Die Meldungen werden den ganzen Tag über - soweit neue Infos vorliegen - ergänzt. +++

26.02.23 - Unfall in der Frankfurter Straße in Fulda mit drei Beteiligten

FULDA. Am Samstag (25.02.), gegen 11 Uhr ereignete sich ein Auffahrunfall in der Frankfurter Straße mit drei beteiligten Fahrzeugen. Eine 45-jährige Neuhoferin musste ihr Fahrzeug verkehrsbedingt anhalten. Die hinter ihr fahrende Fliedenerin erkannte dies rechtzeitig und bremste ihren Hyundai ab. Die dahinter fahrende 23-jährige Fuldaerin wiederum erkannte dies zu spät und fuhr auf das vor ihr befindliche Fahrzeug auf. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Hyundai noch auf den PKW der Neuhoferin geschoben. Zum Glück blieben alle Beteiligten bei dem Unfall unverletzt. Der Sachschaden beläuft sich auf mindestens 1.0000 Euro.

Unfall mit einem Leichtverletzten in der Mehlerstraße in Fulda

FULDA. Am Freitag (24.02.), um 20.30 Uhr befuhr ein 22-jähriger Fuldaer die Künzeller Straße und bog in zu engem Bogen in die Mehlerstraße ein und streifte hierbei einen entgegenkommenden Polo. Der 20-jährige Fahrer wurde dabei leicht verletzt und musste sich mit Prellungen ins Klinikum nach Fulda begeben. Der entstandene Sachschaden wird auf mindestens 3.000 Euro geschätzt.

Paketauslieferer touchiert Fußgänger beim Ausparken in der Faustinusstraße in Fulda

FULDA. Nachdem ein 21-jähriger Paketzusteller am Freitag (24.02.), gegen 12.30 Uhr in der Faustinusstraße in Fulda ein Paket ausgeliefert hatte, wollte dieser mit seinem weißen Peugeot aus der Parklücke ausparken. Hierbei fuhr dieser rückwärts und übersah offenbar einen hinter dem Fahrzeug laufenden Fußgänger. Der 69-jährige Künzeller stürzte zu Boden und wurde anschließend in einem Krankenhaus behandelt, da er sich diverse Verletzungen zugezogen hatte. Der entstandene Sachschaden kann als unerheblich angesehen werden.+++


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