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Das Stiftsgewölbe kann künftig auch privat gemietet werden - Foto: privat

HÜNFELD Nutzung geregelt

Stiftsgewölbe kann künftig auch privat gemietet werden

03.03.23 - Das Hünfelder Stiftsgewölbe kann künftig auch von Privatpersonen aus Hünfeld und aus den Mitgliedskommunen des Zweckverbandes Hessisches Kegelspiel mit Burghaun, Nüst und Rasdorf gemietet werden. Das sieht die neue Nutzungs- und Entgeltregelung für das Stiftsgewölbe vor, die von der Stadtverordnetenversammlung jetzt beschlossen wurde.

Wie Bürgermeister Benjamin Tschesnok dazu mitteilt, war bislang die Miete des Stiftsgewölbes nur über einen Hünfelder Gastronom mit Wirtevertrag möglich. Allerdings habe sich in der Praxis gezeigt, dass die Vertragsgastronomen mittlerweile häufig Personalprobleme hätten und deshalb kaum noch die Nutzung des Stiftsgewölbes nachgefragt hätten, so der Bürgermeister.

Die neue Regelung sieht nun vor, dass private Nutzer aus Hünfeld und aus dem Hessischen Kegelspiel das Stiftsgewölbe auch direkt für private Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstage anmieten können, jeweils in Verbindung mit einem Gastronom oder gewerblich tätigem Catering- und Partyservice aus Hünfeld und dem hessischen Kegelspiel. Dasselbe solle für Vereine und Firmen gelten.

Eine Eigenbewirtschaftung werde aber auch weiterhin ausgeschlossen. Mit dieser Öffnung der Nutzungs- und Entgeltregelungen solle sichergestellt werden, dass Vereine, Firmen und Privatpersonen diese attraktive Lokalität besser als in der Vergangenheit nutzen könnten, sagte der Bürgermeister abschließend. (pm) +++


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