Archiv
Der Unfall, der zum Tod einer 71-Jährigen führte, hatte am 19.8. 22 für Entsetzen gesorgt - O|N-Archivbild

FULDA Richter: "Maßlose Selbstüberschätzung!"

Dreieinhalb Jahre Haftstrafe für 22-jährigen Raser - Rennen mit Todesfolge

04.03.23 - Ungewöhnlich harte Worte fand der sonst meist moderate Richter Josef Richter bei der Urteilsbegründung am Landgericht Fulda am Freitag: "Wohin Überheblichkeit, maßlose Selbstüberschätzung und Missachtung der Regeln führen können, zeigt der Fall dieses Angeklagten", begann er seinen Vortrag. Zuvor hatte er den 22-Jährigen zu dreieinhalb Jahren Haftstrafe wegen eines verbotenen Auto-Rennens mit Todesfolge, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein verurteilt. 

Am 19.8.2022 war der damals 21-Jährige gegen 10:30 Uhr mit seinem 3er-BMW auf der Petersberger Straße unterwegs, obwohl er nur vier Tage zuvor seinen Führerschein wegen Fahrens unter Drogen abgegeben hatte. Auch an diesem Morgen hatte er zuvor gekifft und war auf dem Weg zu seiner Freundin. Der schwarze BMW fiel einer Polizeistreife auf, deren Besatzung den jugendlichen Fahrer erkannte und wusste, dass er keine Fahrerlaubnis besaß. Auf der Petersberger Straße wollten die Beamten den 21-Jährigen deshalb anhalten und kontrollieren, doch dieser trat mit überhöhter Geschwindigkeit sofort die Flucht an.

Fast Mutter und Kind überrollt

Im Gallasiniring verlor er in einer Kurve deshalb die Kontrolle über sein Fahrzeug, das gegen den Bordstein knallte, so dass der linke Vorderreifen platzte und der Wagen auf dem Bürgersteig vor dem Mütterzentrum fast eine Frau und deren einjährige Tochter erfasste, die sich nur knapp retten konnten. Kurz darauf prallte der BMW von hinten gegen eine 71-jährige Frau, die sich mit ihrem Rollator auf dem Bürgersteig befand. Sie flog nach dem Aufprall rechts von der Motorhaube und erlitt dabei lebensgefährliche Kopfverletzungen, denen sie Tage später im Krankenhaus erlag.

Anders als von der Staatsanwaltschaft zunächst angeklagt, sah das Gericht diesen Tathergang als erwiesen an. Zunächst war vermutet worden, dass der Fahrer in Fluchtabsicht weiter versucht habe, sein Fahrzeug zu beschleunigen, um seine Flucht fortzusetzen, wodurch der zwischen Auto und einer Mauer eingeklemmten Frau letztendlich tödliche Verletzungen zugefügt worden sein sollten. Doch die sachverständige Gutachterin hatte diesen Ablauf, der als versuchter Totschlag angeklagt war, anhand der festgestellten Verletzungen des Opfers verneint. Auch einen bedingten Tötungsvorsatz hatte das Gericht im Zweifel für den Angeklagten als nicht erwiesen angesehen. 

Gefahren "wie ein Henker!"

Das Gericht hatte dem 22-Jährigen zugutegehalten, dass er nachträglich sichtliche Reue gezeigt habe. Doch Richter Richter ließ keinen Zweifel daran, dass das Fahrverhalten des Angeklagten in höchstem Maße rücksichtslos und gefährlich gewesen sei. Zeugen hätten ausgesagt, er sei gefahren "wie ein Henker in einem Actionfilm.""Sie hätten das alles vermeiden können, wenn Sie sich an die Regeln gehalten hätten. In der Haft müssen Sie jetzt lernen, dass Ihre Großspurigkeit, Ihr Motto 'Make A. (Vorname des Angeklagten) great again' der falsche Weg ist", mahnte der Richter den jungen Mann. (ci)+++ 


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön