Archiv
In einer konzertierten Aktion durchsuchte die Polizei 104 Wohnungen, unter anderem im Vogelsberg. - Symbolbild: LKA Hessen

REGION 104 Wohnungen durchsucht

Einsatz gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen

27.03.23 - 324 Polizistinnen und Polizisten haben in der vergangenen Woche die Wohnräume von 106 Männern und Frauen durchsucht. Im Auftrag der hessischen Staatsanwaltschaften hat das Hessische Landeskriminalamt den Einsatz koordiniert.

Die im Raum stehenden Vorwürfe gegen die 106 Beschuldigten wiegen schwer: 9 sollen Kinder oder Jugendliche sexuell missbraucht haben, 97 Kinder- oder Jugendpornografie hergestellt, besessen oder verbreitet haben. Während des von Montag bis Freitag dauernden Einsatzes wurde niemand festgenommen, jedoch begleiteten mehrere der Beschuldigten die Einsatzkräfte im Anschluss an die Durchsuchung zwecks Vernehmung auf die nächstgelegene Dienststelle.

Zwischen den Ermittlungsverfahren besteht nach jetzigem Kenntnisstand kein Zusammenhang - die Männer und Frauen stehen untereinander nicht im Austausch. Vielmehr handelte es sich bei dem Einsatz um eine sogenannte konzertierte Aktion, bei der innerhalb eines kurzen Zeitraums viele Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt wurden.

Smartphones und Computer sichergestellt

Die Einsätze fanden in den Städten Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach am Main, Hanau sowie Wiesbaden statt, außerdem in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Groß-Gerau, Kassel, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Main-Taunus, Marburg-Biedenkopf, Rheingau-Taunus, Schwalm-Eder, Odenwald, Offenbach, Vogelsberg und Wetterau. Dabei wurden insgesamt 126 Smartphones sichergestellt, zudem 112 Computer und Laptops, 153 USB-Sticks, 321 CDs und DVDs sowie 279 weitere deliktsspezifische Gegenstände. Diese werden nun ausgewertet, um den jeweiligen im Raum stehenden Vorwurf zu erhärten oder zu entkräften.

Die strafrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Kindesmissbrauch ruhen bis zum vollendeten 30. Lebensjahr des Opfers. Die Verjährungsfristen für sexuellen Kindesmissbrauch betragen - je nach Schwere der Tat - zwischen 5 und 20 Jahren. Opfer können also noch im Erwachsenenalter Taten aus der Kindheit zur Anzeige bringen. Das Hessische Landeskriminalamt ruft dazu auf, solche Taten anzuzeigen. Dadurch können Täter bestraft und womöglich auch weitere Straftaten an Kindern und Jugendlichen verhindert werden. In Notfällen oder Gefahrensituationen wenden Sie sich bitte unmittelbar an den Notruf der Polizei unter der Rufnummer 110. Anruferinnen und Anrufer werden mit einer Beraterin oder einem Berater der hessischen Polizei verbunden. (pm) +++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön