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MdB Michael Roth (SPD). - Foto: Michael Farkas

REGION MdB Michael Roth (SPD)

Härtefallhilfen für Öl, Pellets und Flüssiggas starten endlich ab dem 4. Mai

03.05.23 - Bereits im Dezember hatte der Bundestag ein Unterstützungspaket in Höhe von 1,8 Milliarden Euro für Haushalte auf den Weg gebracht, die mit Öl-, Pellets und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen. Nun startet ab dem 4. Mai 2023 endlich die Antragstellung in Hessen über ein Online-Portal.

Vorgesehen ist die Unterstützung für alle Privathaushalte, die 2022 mindestens eine Verdopplung ihrer Energiekosten beim Bezug des Energieträgers im Vergleich zum Jahr 2021 hinnehmen mussten. In diesem Fall werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber einem festgelegten Referenzpreis erstattet. Die beantragte Summe muss über der Bagatellgrenze von 100 Euro liegen. Dann sind bis zu 2.000 Euro Energiehilfe pro Haushalt möglich.

"Die lange Warteschleife ist mehr als ärgerlich"

Dazu erklärt Michael Roth: "Wir Sozialdemokraten haben uns dafür stark gemacht, dass nicht nur beim Bezug von Gas und Strom entlastet wird, sondern auch Haushalte unterstützt werden, die mit Öl, Pellets oder Flüssiggas heizen. Gerade in unserer ländlichen Region betrifft das eine Menge Hausbesitzer und Mieterinnen, deren Grundstücke oftmals gar nicht an das Erdgasnetz angeschlossen sind. Aus Gesprächen weiß ich, dass viele Haushalte schon länger auf den Start dieses Hilfsprogramms warten. Deshalb hätte ich mir gewünscht, dass die Vereinbarungen zwischen Ländern und Bundeswirtschaftsministerium schneller getroffen worden wären. Die lange Warteschleife ist mehr als ärgerlich. Vom Land Hessen erwarte ich nun, dass alle Anträge rasch geprüft und bewilligt werden, damit die Entlastungen schnell auf den Konten der Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommen."

Bei Gebäuden mit Zentralheizung können Vermieter und Vermieterinnen bzw. Wohneigentümergemeinschaften den Antrag stellen. Die Hilfe ist dann mit der nächsten Heizkostenabrechnung an die einzelnen Haushalte weiterzureichen. Wer sich über das Programm informieren, die Höhe seines Härtefallanspruchs berechnen oder den Antrag stellen möchte, kann dies ab dem 4. Mai über das zentrale Portal der Kasse Hamburg tun: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN. (pm) +++


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