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Bistum Fulda in der JVA Hünfeld . im Bild von links Dezernent Dr. Andreas Ruffing, Generalvikar Christoph Steinert, Anstaltsleiter Lars Streiberger, Gefängnisseelsorger Diakon Dr. Meins Coetsier - Fotos: Gefängnisseelsorge JVA Hünfeld / JVA Fulda

HÜNFELD Generalvikar Steinert besucht die JVA

Bedeutung der Seelsorge für Staat, Vollzug und Inhaftierte

06.05.23 - Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche ist historisch gewachsen. Es hat eine Fülle von Differenzierungen und Abgrenzungen. Eine klar umrissene Aufgabenteilung und Formen der Zusammenarbeit sind schrittweise entwickelt worden, die auf dem Grundgesetz (GG) basieren.

Im Kontext dieses wichtigen Verhältnisses und im Rahmen seiner Visitation von verschiedenen Anstalten im Bistum Fulda, machte Generalvikar Prälat Christoph Steinert am Mittwoch in Begleitung vom Dezernenten der Diakonischen Seelsorge Dr. Andreas Ruffing auch Station im Hünfelder Gefängnis. Die hochrangigen Gäste wurden vom Anstaltsleiter, Leitender Regierungsdirektor Lars Streiberger und vom Gefängnisseelsorger Diakon Dr. Meins Coetsier persönlich an der Pforte begrüßt.

Generalvikar Christoph Steinert und Dezernent Diakonische Seelsorge im Bischöfliches ...

Anstaltsleiter, Leitender Regierungsdirektor Lars Streiberger erläutert am Modell ...

Dezernent Dr. Andreas Ruffing, Generalvikar Christoph Steinert, Anstaltsleiter ...

Die Justizvollzugsanstalt Hünfeld ist 2005 in Betrieb genommen worden und ist die erste teilprivatisierte Anstalt in Deutschland mit 507 Haftplätzen. Es sitzen ausschließlich männliche Straftäter ein, die maximal fünf Jahre wegen u.a. Drogendelikten, Einbrüchen und Betrug verbüßen müssen, darunter zahlreiche Erstverbüßer und Männer mit einer Ersatzfreiheitsstrafe. Die Dienst- und Serviceleistungen hinter den Hünfelder Gefängnismauern werden von der Firma Steep GmbH übernommen. Dazu zählen etwa der Betrieb der Gefängnisküche und der Werkbetriebe, die medizinischen, psychologischen und pädagogischen Dienste, Sport und die Organisation der Freizeitveranstaltungen, die Wartung des gesamten Gebäudes und der Außenanlagen.

Generalvikar Christoph Steinert und Dezernent Diakonische Seelsorge im Bischöfliches ...

Auf der Kammer (JVA Hünfeld)

Bei einem Gespräch über die unterschiedlichsten Gegebenheiten und Herausforderungen konnte man sich austauschen. Hauptthema war die Bedeutung der Kirche im Gefängnis und der Seelsorge für den Staat, Vollzug und die Inhaftierten. Während eines Rundgangs durch die Anstalt erläuterte Leitender Regierungsdirektor Lars Streiberger am Modell des Hünfelder Gefängniskomplexes die wichtigen Aufträge des Vollzugs, sowie Sicherheit, Schutz und Resozialisierung. "Seelsorge hat sozusagen eine ausgleichende Funktion im Gefängnis", betont der Anstaltsleiter. "Eine ökumenische Zusammenarbeit sowie ein Ansprechpartner für die muslimischen Gefangenen ist wichtig im Gefängnis," sagt er. Seit 2016 ist Diakon Dr. Meins Coetsier als katholischer Seelsorger in der JVA Hünfeld im Einsatz. Die evangelische Seelsorge übernimmt Pfarrer Dr. Andreas Leipold und zwar schon von Anfang an.

Im Kirchenraum (JVA Hünfeld)

Generalvikar Steinert und Dezernent Dr. Ruffing wurden über die Zusammenarbeit und das Wirken der Seelsorger und die Ökumene umfänglich informiert. Die Gefängnisseelsorge in den Justizvollzugsanstalten ist dem Generalvikar besonders wichtig. Der Stellvertreter des Diözesanbischofs und zuständige für die zentrale Verwaltungsbehörde der Diözese wurde während des gesamten Rundgangs durch den weiträumigen Gebäudekomplex, sowie die Sportabteilung, den Sozialdienst und die Suchtberatung, den medizinischen Dienst, den psychologischen Dienst, die Reinigung und die Kammer geführt. Die Besucher bekamen so Einblicke in den realen Gefängnisalltag mit Blick auf den belebten Innenhof mit Gefangenen während ihres einstündigen Hofgangs, sowie die Männer in der Sporthalle. Die verschiedensten sportlichen Angebote sind ein wichtiger Ausgleich und beugen möglichen Problemen und Aggressionen vor.

Der lebhafte Visitation des Bistums hinter die Gefängnismauern beinhaltete zum Schluss natürlich auch einen kurzen Blick in den Kirchenraum. Die Verantwortlichen von Staat und Kirche waren sich einig, dass das in Artikel 4 Absatz 1 GG formulierte Grundrecht der Religionsfreiheit, auch für den Strafvollzug von großer Bedeutung ist. In den jeweiligen Gesetzen der Länder (Staatskirchenverträge, Landesgesetze, Dienstordnungen, Ausführungsbestimmungen und Verfügungen) ist die Zusammenarbeit zwischen Seelsorge und Justizvollzug näher geregelt. Als solches ist es zwar nicht nur an die christlichen Religionen oder die katholische Kirche gebunden; aber es hat den Rang des Menschenrechts und steht allen Personen zu, die im Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes wohnen. So auch den Menschen in der Justizvollzugsanstalt Hünfeld. (pm) +++


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