Archiv
Ex-Oberstaatsanwalt Alexander B. wurde vom Landgericht Frankfurt zu sechs Jahren verurteilt - Foto: picture alliance/dpa/dpa/Pool | Andreas Arnold

REGION Schmiergelder angenommen

Korrupter Ex-Oberstaatsanwalt Alexander B. zu sechs Jahren verurteilt

12.05.23 - Der frühere Oberstaatsanwalt und als Korruptionsermittler eingesetzte Alexander B. ist am Freitag vom Frankfurter Landgericht selbst wegen Korruption zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter sahen laut Urteil als erwiesen an, dass sich der 55-Jährige in 86 Fällen der gewerbsmäßigen Bestechlichkeit, in 54 Fällen der schweren Untreue und in neun Fällen der Steuerhinterziehung schuldig gemacht habe. Laut Anklage ist dem Land Hessen durch den Jurist ein Gesamtschaden von 644 836,73 Euro entstanden.

Alexander B. war als Leiter der bundesweiten Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen eingesetzt und hatte die Behörde der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft jahrelang als Pressesprecher in der Öffentlichkeit vertreten. Der hochdotierte Jurist hatte hohes Ansehen genossen, bis die Ermittler ihm durch Hinweise seiner ehemaligen Lebensgefährtin auf die Schliche kamen. Mit dem Schmiergeld hatte B. seinem späteren Geständnis zufolge die Frau und deren Kinder unterstützt, Eigentumswohnungen und Luxusgüter gekauft. Die Frau, die den Fall ins Rollen gebracht hatte, war vor Beginn des seit Januar laufenden Prozesses gestorben.

Der Jurist hatte als Angeklagter im Prozess gestanden, immer wieder die von ihm und seinem langjährigen Freund und Mitangeklagten Bernhard A. gegründete Firma mit Namen "medi-transparent" mit Medizin-Gutachten beauftragt und daran verdient zu haben. Er hatte eingeräumt, die Schmiergeldzahlungen wegen "persönlicher Probleme" angenommen zu haben.

"Sie haben Ihre gesamte bürgerliche Existenz mitsamt Vermögen und Reputation zerstört"

Trotz des umfassenden Geständnisses hatte die Staatsanwaltschaft siebeneinhalb Jahre Haft für Alexander B. gefordert. Seine Verteidiger fanden eine Strafe von "maximal vier Jahren" angemessen für ihren Mandanten. Sein Freund und Mittäter Bernhard A. wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Richter hatte beiden Angeklagten in der Urteilsbegründung gesagt, sie hätten ihre gesamte bürgerliche Existenz mitsamt Vermögen und Reputation zerstört. Niemand wisse, wie es nach den langjährigen Haftstrafen für sie weitergehe.

"Bedauere meine Taten"

Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung hatte der Alexander B. gestanden, nicht aber die Untreue. In seinem Schlusswort hatte der Ex-Staatsanwalt gesagt, er sei sich der Tragweite des Unrechts bewusst, das er begangen habe.
Er bedauere seine Straftaten und übernehme dafür die volle Verantwortung. Er habe vielen Menschen und dem Ansehen der hessischen Justiz geschadet, daran gebe es nichts zu relativieren und nichts zu beschönigen.

Anlässlich des heutigen Urteils des Landgerichts Frankfurt gegen den suspendierten Oberstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft erklärte der hessische Justizminister Roman Poseck:

"Der Fall ist und bleibt ein Tiefschlag für die hessische Justiz. Die Justiz ist auf Vertrauen angewiesen, und dieses erhält sie nur, wenn korruptionsfrei gearbeitet wird. Ich habe mich bereits unmittelbar nach meinem Amtsantritt im vergangenen Jahr auch persönlich für den Vertrauensverlust, der durch die Taten entstanden ist, entschuldigt. Diese Entschuldigung wiederhole ich anlässlich des heutigen Urteilsspruchs ausdrücklich. Wir müssen alles dafür tun, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen. Unser Blick muss jetzt auch nach vorne gerichtet sein. Wir werden alles unternehmen, damit sich ein solcher Fall nicht wiederholen kann. Hierzu wurden bereits umfangreiche Maßnahmen ergriffen:

Die von Alexander B. geleitete Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wurde abgewickelt. Zum Jahresbeginn 2021 nahm eine neue Zentrale Staatsanwaltschaft für Medizinwirtschaftsstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft Fulda ihre Arbeit auf.

Bei allen Staatsanwaltschaften einschließlich der Generalstaatsanwaltschaft wurde ein obligatorisches und konsequentes Vier-Augen-Prinzip eingerichtet. Zudem wurde der Workflow bei der Bearbeitung von Sachverständigenrechnungen bei den Staatsanwaltschaften vollumfänglich neu organisiert.

Die Zahlungen an die inkriminierten Unternehmen wurden eingestellt. Bestehende Aufträge wurden storniert. 

Das Land Hessen macht gegenüber Oberstaatsanwalt B. Regressansprüche geltend.   

Abschließend möchte ich der Staatsanwaltschaft Frankfurt für ihre konsequente und engagierte Ermittlungsarbeit danken. Die heutige Entscheidung des Landgerichts Frankfurt ist auch eine Bestätigung für die Arbeit der Ermittlerinnen und Ermittler."(ci/pm)+++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön