Archiv
Die Pflegetipps: Palliative Care - Betreuungsverfügung, Ehegattennotvertretung - Symbolbild: Pixabay

REGION PalliativStiftung und O|N (Teil 33)

Die Pflegetipps: Palliative Care - Betreuungsverfügung, Ehegattennotvertretung

21.05.23 - DIE PFLEGETIPPS – Palliative Care": Über dieses Buch mit seinen 45 Kapiteln hört die Deutsche PalliativStiftung immer wieder: "Wenn ich das vorher gewusst hätte, wäre uns so viel erspart geblieben!" Das soll geändert werden. Deshalb wurden schon rund eine Million Exemplare verteilt. Und deshalb werden als Kooperation von OSTHESSEN|NEWS und Deutscher PalliativStiftung alle 45 Kapitel einzeln multimedial aufbereitet: 45 Kapitel zu 45 wichtigen Themen in 45 Wochen. Immer sonntags auf O|N. Die Rückmeldungen dazu sind hervorragend. Gerne hört die PalliativStiftung auch etwas von Ihnen!

33. Kapitel. DIE PFLEGETIPPS – Palliative Care

Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wenn ein Patient nicht mehr selbst für sich entscheiden kann, so braucht es einen anderen rechtlich sicheren Entscheider. Das ist meist eine gesetzliche Betreuung.

Seit dem 1. Januar gibt es auch noch die etwas komplizierte Möglichkeit der "Ehegattennotvertretung" bis zu einem halben Jahr nach einem Unfall oder einer plötzlichen Krankheit. Dazu muss ein Arzt dem gesunden Ehegatten eine Reihe von Dingen bestätigen, z. b. wann das Ereignis eingetreten ist, dass der Kranke nicht für sich entscheiden kann und dass die beiden Ehegatten zusammenleben. Verheiratete Paare sind solchen in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft hier rechtlich gleichgestellt.

In einer Betreuungsverfügung kann ein Volljähriger jemanden benennen, der nach Prüfung durch das Betreuungsgericht zum Betreuer bestellt werden soll, wenn es nötig wird. Man kann auch benennen wer es nicht (!) werden soll.

Besser ist es in der Regel, wenn eine gültige Vorsorgevollmacht besteht.

Sowohl Bevollmächtigter als auch Betreuer müssen sich nach dem Willen des Patienten richten. Gut ist es, wenn der Patient seinen Willen in einer Patientenverfügung festgelegt hat. Sehr gute Unterlagen dazu gibt es kostenlos unter diesem Link.

Autor Dr. Thomas Sitte (rechts) bei Aufnahme des Podcasts gemeinsam mit O|N-Redakteur ...Archivfoto: O|N

Hören Sie dieses Kapitel vorgelesen und erklärt als Podcast, aufgenommen von Autor Dr. Thomas Sitte. 

Sehen und hören Sie jeden Sonntag ein weiteres Kapitel im Zwiegespräch von Helmut Sämann mit dem Autor Dr. Thomas Sitte auf dem You-Tube-Kanal "Frag den Sitte". Im Podcast wird neben einem kurzen Gespräch das jeweilige Kapitel der Pflegetipps vom Autor, Dr. Thomas Sitte, vorgelesen – im Video wird der Inhalt der Kapitel im Dialog zwischen Helmut Sämann und "Doc Sitte" näher erläutert und mit praktischen Erfahrungen ergänzt.

Die deutsche Version und 21 verschiedene Übersetzungen können als PDF-Datei kostenfrei heruntergeladen werden.

Gedruckt kann das Büchlein hier bestellt werden.

Hilfe zur Aufklärung

"Es freut mich, dass tausenden von Lesern unsere Informationen gefallen. Wir brauchen Ihre Unterstützung, um weiter so gut aufklären zu können! Bitte spenden Sie uns jetzt mit dem Stichwort "Hilfe zur Aufklärung". Jeder Euro hilft!"   (Dr. Thomas Sitte) +++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum
Cookie-Einstellungen anpassen

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Whatsapp
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön