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Bei den Archivbildern handelt es sich bewusst um eine Übung. - Archivbilder: O|N/Henrik Schmitt

REGION Das kann richtig teuer werden

Abflammen von Unkraut: Ein gefährliches Spiel mit dem Feuer - Einsätze

20.05.23 - Die Feuerwehren in Osthessen mussten am Freitag im Landkreis Hersfeld-Rotenburg gleich zweimal zu Bränden ausrücken. Zum Glück konnte das Feuer jeweils zügig gelöscht werden. Trotzdem kann dieser "Spaß" für die Verursacher richtig teuer werden. Grund für die Brandentwicklung war offenbar jeweils ein Abflammen von Unkraut.

Bei den Bränden am Freitag konnten die Einsatzkräfte zügig Entwarnung geben. Doch es kam auch in Osthessen in den vergangenen Jahren zu Vorfällen, wo Scheunen komplett abgebrannt sind oder Hausfassaden und Dachstühle in Brand geraten sind. Schnell können Schäden im sechsstelligen Euro-Bereich. Oder gar zu Verletzungen etwa von Verursachern, Hausbewohnern oder Einsatzkräften.

Brandeinsatz als Übung der Feuerwehr Großenlüder

In diesem Zusammenhang haben das Polizeipräsidium Mittelhessen in Zusammenarbeit mit dem Kreisfeuerwehrverband Wetterau vor einigen Zeit einen Artikel mit Hinweise zu der leider beliebten Art der Unkrautvernichtung verfasst. Das Abflammen ist zwar nicht verboten, aber gefährlich und kann sogar eine Straftat bedeuten.

Lesen Sie deshalb in diesem Zusammenhang den Artikel (Quelle: https:www.polizei.hessen.de):

Kaum hat der Frühling das Land erreicht, grünt und blüht nicht nur die gewünschte Pflanzenpracht im Garten. Auch von Gärtnern und Grundstückseigentümern ungeliebte Pflänzchen suchen sich ihren Weg in den Garten und zwischen den Pflastersteinen hindurch. Mühsam ist es von Hand jeder einzelnen Pflanze den Garaus zu machen. Daher greifen sowohl private Nutzer, als auch Firmen gerne auf ein Abflammgerät zurück, um durch die Hitzeeinwirkung das unerwünschte Beikraut zu vernichten. Ein Unterfangen, bei dem regelmäßig die Feuerwehr zu Hilfe eilen muss und die Polizei Ermittlungen aufnimmt.

Wenn das Feuer übergreift

Leider lässt sich der aus dem Abflammgerät entspringenden Flamme nicht sagen, auf welche Pflanze genau sie ausschließlich wirken soll. So verbrennen bei der Unkrautvernichtung mit diesem Hilfsmittel regelmäßig aus Versehen auch einige andere Gewächse. Glimpflich, wenn es nur eine Blume zu viel war. Die brennende Hecke oder der benachbarte Baum der Feuer fängt, sind jedoch leider keine Seltenheit.

Gut, dass die Feuerwehr dann immer schnell zur Stelle ist. Diese bannt die Gefahr, die von einem außer Kontrolle geratenen Feuer ausgeht. Doch schnell kann dieses auch auf die Gartenhütte oder gar ein Wohnhaus übergreifen und nicht nur erheblichen Schaden anrichten, sondern sogar Menschenleben in Gefahr bringen.

Neben der Schadensregulierung und der Zahlung der Einsatzkosten für die Feuerwehr kommt dann auch die Verwirklichung einer Straftat in Betracht. In den Paragraphen 306 bis 306 f des Strafgesetzbuches sind die Tatbestände rund um die Brandstiftung geregelt, die neben Geldstrafen auch mit erheblichen Freiheitsstrafen geahndet werden können. Die bloße Möglichkeit einen Gebäudebrand durch das eigene Handeln zu verursachen kann dabei schon ausreichend sein, um sich strafbar zu machen.

Sorgen Sie vor

Abflämmen ist eine Methode, um das Unkraut wenigstens kurzfristig bequem und einfach zu beseitigen. Ohne Einsatz von Chemikalien und ohne großen körperlichen Einsatz lassen sich schnell große Flächen vom Unkraut befreien. Das Abflammen von Unkraut ist grundsätzlich nicht verboten. Der richtige Umgang mit dem Gerät ist jedoch erforderlich, um Gefahren zu begegnen. 

Auch für gestandene Männer gilt: Bedienungsanleitung lesen und sich an die Vorgaben des Herstellers halten.

Setzen Sie das Gerät nur ein, wenn es windstill ist, um Funkenflug zu vermeiden und die Kontrolle über das Gerät zu behalten.

Verzichten Sie bei lang anhaltender Trockenheit auf den Einsatz eines Abflammgerätes, die Gefahr der Ausdehnung auf ungewünschte Flächen ist zu groß.

Säubern Sie Oberflächen vor dem Abflämmen von Unrat, trockenen Blättern und Zweigen.

Bringen Sie Kinder und Haustiere in sichere Entfernung, um ein plötzliches Laufen in den Gefahrenbereich zu verhindern.

Kurze Hose und Flipflops sind als Arbeitskleidung nicht geeignet, achten Sie auf lange Kleidung und geschlossene Schuhe, mit der Sie selbst bestmöglich geschützt sind.

Verzichten Sie beim Betrieb der Gasflasche auf das Rauchen und andere offene Feuerquellen.

Bewahren Sie die Gasflasche unzugänglich für Kinder auf und achten Sie darauf, dass kein Gas austreten kann. Die Flaschen sollten in gut durchlüfteten Räumen lagern und vor Sonneneinstrahlung geschützt sein.

Und wenn doch etwas passiert?

Sollte bei aller Vorsicht doch ein ungewünschtes Feuer entstanden sind, informieren Sie sofort die Feuerwehr über die Notrufnummer 112. Dafür sollte ein Telefon griffbereit sein. Nur in der Entstehungsphase von Bränden können diese noch mit einem Gartenschlauch oder einem Feuerlöscher unter Kontrolle gebracht bzw. bekämpft werden. Für den Fall der Fälle sollten Sie daher genau solche Kleinlöschgeräte zur Hand haben. (hhb) +++


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