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Die Verhandlung vor dem Sportgericht der Fußball-Verbandsligen am Donnerstagabend in Frankfurt endete mit einem für Alexander Bär negativen Urteil. - Archivfotos: O|N/Carina Jirsch

FRANKFURT/NEUHOF Statement von Johannes Götze

Neuhofs Trainer Alex Bär antwortet: Mit dem Urteil kann ich nicht leben

24.06.23 - Die Verhandlung vor dem Sportgericht der Fußball-Verbandsligen am Donnerstagabend in Frankfurt endete mit einem für Alexander Bär negativen Urteil. Der Trainer des SV Neuhof musste sich dem vierwöchigen Platz- und Tätigkeitsverbot gegen ihn beugen sowie eine Geldstrafe von 400 Euro akzeptieren. 

Das Gericht - unter dem Vorsitz von Rainer Lach - lehnte Bärs Einspruch ab und wertete seine Aussagen gegen Schiedsrichter Marcel Rühl (Wettenberg) nach dem Heimspiel gegen den KSV Baunatal (0:2) als "mutmaßlich unsportliches Verhalten". Bär betonte, jene Aussagen gegenüber dem Referee in dieser Weise nicht getätigt zu haben. Vielmehr ging aus dem Urteil des Sportgerichtes hervor, dass es "nicht glaubhaft sei, dass Bär bei aller Emotion für die Geschehnisse auf und neben dem Platz die aus SVN-Sicht anzuzweifelnden Schiedsrichter-Entscheidungen ausgeklammert hätte". 

Gericht glaubt Götze - und nicht Bär

Die Bezeichnung, das Auftreten und die Leistung des Schiedsrichters sei "eine Peinlichkeit für den Verband und die Schiedsrichter-Gilde", habe Bär so nie gesagt. Vielmehr habe er - im Gespräch mit Torgranate-Redakteur Götze - die Wörter "peinlich" und "Peinlichkeit" für die Leistung seines Teams und Geschehnissen außerhalb benutzt. 

Das Gericht glaubte Götze - und das ist der entscheidende Punkt - mehr als dem Trainer Bär. Dem Vernehmen nach habe es zwischen Götze, der als Zeuge geladen war, und Bär in den Tagen nach dem Spiel einen ausführlichen WhatsApp-Austausch, ein "Gedächtnisprotokoll" von Götze sowie eine Videoaufnahme des Gesprächs zwischen beiden gegeben. 

Bär: Muss mich intern beraten, gehe aber zu 99 Prozent in die nächste Instanz

Der SVN-Coach ist der Überzeugung, sich wehren zu müssen.

Am Tag danach antwortete Bär. "Ich habe letzte Nacht kein Auge zugemacht. Und ich überlege, in die nächste Instanz zu gehen. Ich werde mich intern nochmal beraten - aber dahin geht die Tendenz. Zu 99 Prozent mache ich das. Die 150 Euro werde ich dranhängen. Ich kann damit überhaupt nicht leben."

Der SVN-Coach ist der Überzeugung, sich wehren zu müssen. "Es steht Aussage gegen Aussage. Ich habe noch einen Vereinsvertreter dabei gehabt bei der Verhandlung. Dessen Meinung wurde nicht berücksichtigt, sie hatte keinen Einfluss auf die Änderung des vorangegangenen Urteils. Ich hätte nie damit gerechnet, dass man so aburteit. Vielmehr wurde es abgenickt. Ich bin wortlos gegangen." 

Wer will überhaupt noch was machen, wenn er so diffamiert wird?

Wer Bär kennt, der weiß einzuschätzen, was er hinzufügt. "Ich wollte die Geldstrafe gegen den Verein abwenden. Ich mache 20 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit als Fußballtrainer in Neuhof. Davon vier Jahre Trainer in der Hessenliga. Ohne einen Cent." Man solle sich überlegen - und damit hat er sicher nicht unrecht - wer künftig überhaupt noch was machen oder sich engagieren wolle, "wenn einer so diffamiert wird".

Des Weiteren stellt Bär die Frage, was Pressefreiheit bedeute. "Für mich jedenfalls nicht, wenn einer dir das Wort im Mund herumdreht." Und der Coach denkt über den Tellerrand hinaus. "Ich glaube, durch das Urteil entsteht ein bleibender Schaden für den Sport. Für den Fußball. Für den Amateurfußball."

Update - Statement von Johannes Götze:

Statement von Johannes Götze am Freitagnachmittag: "Aus zwei Gründen halte ich mich zurück: Einerseits, weil ich in diesem Fall tatsächlich nur Zeuge war, mit bestem Wissen und Gewissen zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen sollte und dies getan habe. Wie die Verhandlung abgelaufen ist und was den Richter dazu bewogen hat, meinen Aussagen zu glauben, kann der Richter am besten selbst beantworten. Das ist nicht meine Aufgabe. Außerdem hat, zumindest wie von O|N berichtet, Alexander Bär angekündigt, vielleicht ein weiteres Mal in Berufung zu gehen und somit handelt es sich noch immer um ein schwebendes Verfahren. Was ich sagen kann: Gelogen habe ich nicht. Ich konnte auch heute morgen guten Gewissens in den Spiegel schauen." (wk) +++


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