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Mehr als 370 Ermittlungsverfahren gegen hessische Polizisten sind seit Januar bis Ende Juni 2023 zur strafrechtlichen Prüfung an die Staatsanwaltschaften übermittelt worden. - Symbolbild: O|N/Henrik Schmitt

REGION Aber auch viele geschädigte Beamte

Über 370 Verdachtsfälle auf Straftaten bei der hessischen Polizei

19.07.23 - Unser Freund und Helfer rund um die Uhr: Die Polizei leistet tagtäglich Außerordentliches für den Schutz der Bevölkerung. Auch sie stehen nicht außerhalb des Gesetzes und müssen sich im Zweifelsfall mit ihrem Handeln vor der Justiz verantworten. Vom 1. Januar bis 30. Juni dieses Jahres sind gegen hessische Polizeibeamte 373 Ermittlungsverfahren zur strafrechtlichen Prüfung an die zuständige Staatsanwaltschaft übergeben worden. Das teilt auf OSTHESSEN|NEWS-Nachfrage das Innenministerium mit. Doch was heißt das konkret? 

Das Hessische Innenministerium: "Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sind im Rahmen ...Archivfoto: O|N

Ein Sprecher des Ministeriums präzisiert: "Davon sind insgesamt 291 Verfahren (rund 80 Prozent) auf die Eingabe von Personen zurückzuführen, die den polizeilichen Einsatz als rechtswidrig empfanden." Bei diesen seien jeweils Ermittlungen wegen eines Anfangsverdachts auf eine strafrechtlich relevante Handlung im Dienst eingeleitet worden. Bislang seien 48 Ermittlungsverfahren seitens der zuständigen Staatsanwaltschaften eingestellt worden. 

Im Alltag: Konfrontation mit Menschen in emotionalen Ausnahmezuständen

Kein Tag ist wie der andere für die Blaulichtfamilie.

Archivfoto: O|N/Jonas Wenzel (Yowe)

"Im Nachgang werden seitens betroffener Personen, die den Einsatz als ungerechtfertigt ...Archivfoto: O|N

Fest steht: "Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sind im Rahmen ihres Dienstes häufig mit Situationen konfrontiert, in denen sie mit Menschen in emotionalen Ausnahmezuständen oder Personen, die unter Betäubungsmittel- und/oder Alkoholeinfluss stehen, zu tun haben." Im Zusammenhang mit der Amtsausübung in solchen Einsatzlagen müsse oftmals vom "Zwangsmittel der einfachen körperlichen Gewalt Gebrauch gemacht werden, um weitergehende Gefährdungen für Beteiligte zu verhindern". Das Innenministerium schildert eine mögliche Folge: "Im Nachgang werden seitens betroffener Personen, die den Einsatz als ungerechtfertigt empfinden, häufig Strafanzeigen gegen die eingesetzten Polizeibeamten gestellt." Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt und Nötigung würden damit einen Großteil der Verfahren darstellen.

Prüfung der Verdachtsmomente

Entscheidend sei, wie mit solchen Vorgängen und Verdachtsfällen innerhalb der ...Archivfoto: O|N/Henrik Schmitt

Entscheidend sei, wie mit solchen Vorgängen und Verdachtsfällen innerhalb der mehr als 21.000 Bedienstete umfassenden hessischen Polizei umgegangen wird. Wie auch bei den anderen Delikten, die Polizeibeamten vorgeworfen werden - beispielsweise Verletzung des Dienstgeheimnisses oder einer besonderen Geheimhaltungspflicht, Strafvereitelung im Amt oder falsche Verdächtigung - wird laut Ministerium jeder einzelne dieser Fälle ernst genommen. Und wie bei allen anderen Bürgerinnen und Bürgern werden bei Vorliegen entsprechender Verdachtsmomente strafrechtliche Ermittlungsverfahren geführt. Darüber hinaus werden laut Ministerium spezifische beamtenrechtliche Verfehlungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben disziplinarrechtlich geahndet. 

Übrigens: Die Anzahl von Straftaten gegen Polizeibeamte werden jährlich zum Ende eines Kalenderjahres in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst. Die Bilanz für 2022 zeigt: In der PKS sind rund 2.200 Straftaten gegen Polizeibeamte in Hessen dokumentiert. Die Anzahl der dabei geschädigten Polizeibeamten liegt dabei bei rund 4.700. (mkr) +++


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