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Keine Wasserentnahme aus Flüssen, Seen und Bächen erlaubt. - Symbolbild: Pixabay

RHÖN Auch im Landkreis Rhön-Grabfeld

Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen grundsätzlich verboten

24.07.23 - Die andauernde Hitze und Trockenheit setzen die Flüsse, Bäche und das Grundwasser zunehmend unter Druck. Davon ist natürlich auch der Landkreis Rhön-Grabfeld betroffen. Die Auswirkungen der extremen Trockenheit sind auch hier immer mehr spürbar. Aufgrund der aktuellen Situation ist daher die Bevölkerung – auch im Hinblick auf die in den Gewässern vorhandene Flora und Fauna – zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser aufgerufen.

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Wasserentnahmen aus den Gewässern mittels Pumpen oder gar mittels Saugwagen, die besonders schwere Schäden an der Gewässerökologie verursachen können, generell nicht zulässig sind. Solche Wasserentnahmen bedürften einer vorherigen wasserrechtlichen Erlaubnis. Da unsere Gewässer nicht leistungsfähig genug sind, kann die erforderliche Erlaubnis grundsätzlich nicht erteilt werden. Im Übrigen kann bei weiterer anhaltender Trockenheit auch der zeitweise Widerruf bereits erteilter Erlaubnisse nicht ausgeschlossen werden.

Zulässig sind lediglich Handschöpfungen mit Eimern oder Gießern sowie Entnahmen mittels Handpumpen aus den Gewässern. Wasserentnahmen ohne Erlaubnis sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit teilweise erheblichen Bußgeldern geahndet werden. (pm) +++


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