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Stichtag für die Steuererklärung 2021 ist der 31. August - Symbolfotos: pixabay

REGION Neue Gesetze

Steuer, Grundsicherung, Energie: Das kommt auf Verbraucher im August zu

28.07.23 - Der August bringt eine Reihe Gesetzesänderungen für Verbraucher, außerdem endet die Frist für die Steuererklärung 2021.

Förderung für Plug-in-Hybrid-Autos

Plug-in-Hybrid-Autos müssen ab August eine elektrische Reichweite von mindestens ...

Plug-in-Hybrid-Autos waren der Hoffnungsträger der Branche, die Kombination von Verbrenner und Batterie überzeugte auch Skeptiker und Berufskraftfahrer von den Vorteilen der Elektromobilität - schließlich konnten die Vorzüge beider Welten genutzt werden, gerade in Innenstädten. Inzwischen sind die Neuzulassungen rapide eingebrochen - Verbraucher entscheiden sich entweder für Verbrenner oder für Batterie. Diese Entwicklung könnte sich noch verstärken: Zum 1. August 2023 wird die staatliche Förderung für Neubesitzer von Plug-in-Hybrid-Autos von der rein elektrischen Reichweite des Fahrzeugs abhängig gemacht. 80 Kilometer muss der Plug-in erreichen, sonst fällt die staatliche Förderung weg.

Kindergrundsicherung

Die geplante Kindergrundsicherung soll Kindergeld, das Kinder-Bürgergeld, den Kinderzuschlag und Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zusammenbringen - unter anderem als Mittel, um Kinderarmut effektiver zu bekämpfen. Anspruchsberechtigte Familien sollen Leistungen einfacher beziehen können. Ende August sollen Einzelheiten vorliegen, das Familienministerium will den Gesetzentwurf präsentieren.

Steuererklärung für 2021

Die Einkommenssteuererklärung muss normalerweise (mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein) im Februar des übernächsten Jahres abgegeben werden. Wegen der Corona-Pandemie wurde die Frist verlängert - auf Ende August.

Keine Leuchtstoffröhren und Halogenlampen mehr

Ab August 2023 werden Leuchtstoffröhren nicht mehr im Handel erhältlich sein - LED-Leuchtmittel ...

Ab dem 1. August müssen Verbraucher zudem auf Leuchtstoffröhren verzichten: Zusammen mit Hoch- und Niedervolt-Halogenlampen werden diese nicht mehr käuflich zu erwerben sein. Dafür verantwortlich sind Richtlinien der Europäischen Union, welche Quecksilber und andere gefährliche Stoffe in elektronischen Geräten untersagt. Für Leuchtstoffröhren war 15 Jahre eine Ausnahme gemacht worden. Auch  Hochvolt-Halogenlampen mit R7s-Sockel werden nicht mehr käuflich erwerbbar sein. Händler dürfen Lagerware aber noch bis über Ende August hinaus verkaufen. (mau) +++


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