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Der Angeklagte (rechts) bestreitet die Vorwürfe. Neben ihm sein Verteidiger, der nicht fotografiert werden wollte. - Fotos: ci

FULDA Aussage gegen Aussage

Verfahren gegen Physiotherapeut wegen Verdachts auf sexuellen Übergriff

02.08.23 - Der Fall, der am Dienstag vor dem Amtsgericht Fulda verhandelt wurde, ist noch nicht zu Ende. Bei den meisten Verfahrensbeteiligen hinterließen die diametral gegensätzlichen Aussagen von Beschuldigtem und Geschädigten aber vor allem Fragezeichen. Welche der Schilderungen ist glaubwürdiger? Warum sollte sich jemand eine solche Beschuldigung ausdenken? Und welche stichhaltigen Beweise gibt es dafür, dass dem 27-Jährigen die vorgeworfenen Übergriffe tatsächlich zur Last gelegt werden können?

Richter Ulrich Jahn verhandelte fast acht Stunden lang

Der im Tatzeitraum in einem Hotel mit Badebereich im Kreis Fulda als Masseur beschäftigte Angeklagte soll sich im Rahmen von Massagen drei Frauen sexuell angenähert haben, indem er mit Ausstreichbewegungen deren Brust und Intimbereich berührt habe. Der 27-Jährige bestreitet die ihm zur Last gelegten Taten vehement. Er ist nicht vorbestraft und seine am Dienstag vor Gericht gehörten Kolleginnen und sein Vorgesetzter schildern ihn als immer korrekt, kompetent und seriös.

Während eine der drei geschädigten Frauen und deren Ehemann, die aus dem Raum Marburg stammen, ihr Erscheinen vor Gericht offenbar vergessen hatten, waren die anderen Beiden erschienen und sagten detailliert aus. Die beiden Frauen sind mittlerweile miteinander verheiratet und selbst ausgebildete Physiotherapeutinnen. Während die ältere der beiden Angeklagten eine sportathletische Massage bekam, habe man sich über Spezifika dieser Berufsausbildung, die Herkunft des Mannes und über die Liebesbeziehung der beiden Frauen unterhalten. Das sagten sowohl der Masseur als auch die beiden Geschädigte übereinstimmend aus. Doch bei den ungewollten Berührungen im Schambereich und an der Brust stehen sich die beiden Aussagen unvereinbar gegenüber.

Opfer wie in Schockstarre

Staatsanwältin Reinhard und die Nebenklagevertreterin Alice Scaglione aus Duisburg ...

Auch die ältere der beiden Frauen selbst bestreitet nicht, dass sie auf die abschließende Frage des Masseurs, ob alles in Ordnung gewesen sei, Ja gesagt und ihm sogar fünf Euro Trinkgeld gegeben habe. Sie habe sich anschließend wie in Schockstarre gefühlt und konnte sich ihrer Freundin aus Scham nicht anvertrauen. Diese bemerkte zwar nach eigener Aussage, "dass etwas nicht stimmte", insistierte aber nicht weiter, als die gerade Massierte äußerte, "das war nicht meins", ohne konkret auf die Übergriffe einzugehen. Erst als ihr bewusst wurde, dass derselbe Masseur nun auch ihre Freundin behandeln würde, wollte sie unbedingt mit in den Massageraum kommen. Doch das wurde ihr verwehrt und so kam es nach Aussage der jüngeren Frau dazu, dass sie denselben Berührungen des Angeklagten in ihrem Intimbereich ausgesetzt war wie zuvor ihre Freundin. Auch sie fand seine Ausstreichungen am Oberschenkel bis in den Schambereich übergriffig, wehrte sich aber erst, als er ihr in den Slip griff. 

Beide Frauen beschwerten sich bei der Hotelleitung über den Mann und zeigten den 27-Jährigen anschließend bei der Polizei an. Sie treten in dem Prozess als Nebenklägerinnen auf.  

Die dritte Geschädigte, der der Masseur bei der Behandlung an die Brust gefasst haben soll, und deren Ehemann sollen am nächsten Verhandlungstag, dem 7. August, um 9 Uhr vor dem Amtsgericht aussagen. Richter Ulrich Jahn drohte, sie bei erneutem Nichterscheinen "mit der grünen Minna" zwangsweise vorführen zu lassen. (Carla Ihle-Becker)+++


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