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Wann ist eine Gans eine Freilandgans? - Symbolbild: pixabay

FULDA Warenkunde am Amtsgericht

Kochkäse-Rezept und Gänsebraten - Verfahren gegen Marktbeschicker vertagt

04.08.23 - Spannende  (und sehr detaillierte) Verbraucherinformationen wurden am Donnerstag am Amtsgericht Fulda verhandelt: Wann ist eine Gans freilaufend? Darf man tiefgefrorenes Geflügel aufgetaut verkaufen? Und wie viel Butter gehört eigentlich in den Kochkäse?  Ein 65-Jähriger war wegen des Verdachts angeklagt, in 13 Fällen im Zeitraum von Januar 2016 bis Dezember 2019 gewerbsmäßig an Marktständen in Fulda und Frankfurt sowie an Gastronomen Waren als Frischprodukte beziehungsweise Produkte vom Bauernhof weiterverkauft zu haben, obwohl diese tatsächlich nicht die beworbene Beschaffenheit
gehabt haben sollen.

Lang war die Liste, die Staatsanwältin Hagemann an Anklagepunkten vortrug. Durch falsch deklarierte Gänse, Enten und Wild habe der Marktbeschicker seine Ware teurer verkauft als eigentlich zulässig gewesen sei und dadurch in den vier Jahren von seinen Kunden über 300.000 Euro mehr kassiert, als er eigentlich durfte. Festgestellt wurde das im Dezember 2019 durch einen Lebensmittelkontrolleur des Regierungspräsidiums Gießen, der den Betrieb des Angeklagten durchsucht und den Fall ins Rollen gebracht hatte. 

Die beiden Verteidiger des 65-Jährigen trugen vor, dass die Betrugsvorwürfe gegen ihren Mandanten unbegründet und die Berechnungen der Behörde falsch seien und stellten entsprechende Beweisanträge. Unter anderem sagte dann ein Lieferant des Angeklagten aus, der die Aufzuchtbedingungen seines Geflügels erläuterte. Ihm sei 2016 noch nicht bewusst gewesen, dass der Verkauf unter dem Begriff 'Freilandgans' eine EU-Zertifizierung voraussetze. Doch seine Geflügelhaltung habe sich seither nicht verändert, er habe die Voraussetzungen dafür immer erfüllt und sei mittlerweile auch entsprechend zertifiziert. Niemand sei getäuscht oder betrogen worden.

Symbolbild: pixabay

"So ein Gänsebraten braucht seine Zeit!"

Der Angeklagte erläuterte dem Gericht auch, warum er Gastronomen und Caterer auf deren ausdrücklichen Wunsch hin auch aufgetautes Gänsefleisch liefere. "So eine Gans ist ja nicht in zwei Stunden aufgetaut, das braucht seine Zeit und muss dann noch gebraten werden. Und wenn die ihren Gästen abends Gänsebraten anbieten wollen, geht das gar nicht anders", erklärte er die Praxis, die vom Lebensmittelkontrolleur offenbar beanstandet worden war.

Auch die Zusammensetzung des an seinen Marktständen verkauften Kochkäses hatte die Behörde bemängelt. Der 65-Jährige hatte für dessen Herstellung ein Butterersatzprodukt benutzt, weil die Butterpreise so gestiegen waren, dass er den Preis auf den Kochkäse hätte umschlagen müssen. Doch die Veränderung der Rezeptur habe sich nicht negativ auf den Geschmack ausgewirkt, das hätten ihm seine Kunden bestätigt. Außerdem habe er auf der Verpackung keine Mengenangaben an Zutaten ausgewiesen, also auch niemanden getäuscht.

Nach erkenntnisreichen Zeugenaussagen über Geflügelzucht im Allgemeinen und Lebensmittelherstellung und -verkauf im Besonderen kristallisierte sich am Donnerstag heraus, dass die Anklage unter diesen Umständen nicht haltbar war. Das Gericht müsse die Einzelvorwürfe der RP-Behörde erst erneut prüfen und dann eine neue Verhandlung terminieren, erklärte Richter Ulrich Jahn abschließend. (ci)+++


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