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Rabattierung der Parkgebühren für mobilitätseingeschränkte Personen - Foto: Stadt Fulda

FULDA Parkhaus Schwimmbad Rosenau

Rabattierung der Parkgebühren für mobilitätseingeschränkte Personen

08.08.23 - Nachdem die technischen Voraussetzungen eingerichtet wurden, können sich Schwimmbadbesucherinnen und -besucher, die im Besitz eines blauen Schwerbehinderten-Parkausweises sind, während der Öffnungszeiten des Schwimmbades durch das anwesende Schwimmbad-Personal an der Kasse ihre Parkgebühr auf den maximalen Höchstbetrag von 2,00 Euro rabattieren lassen. Die Parkgebühr je Stunde beträgt unverändert 1,00 Euro.

Für die nächste Schwimmbad-Saison 2024 ist zudem für alle beschrankten Parkobjekte des Eigenbetriebs Parkstätten die Einführung eines Stammkunden-Rabattes geplant, der dann natürlich auch von den Stammgästen des Schwimmbades genutzt werden kann. (pm) +++


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