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- Symbolbild: O|N

RHÖN (BAYERN) POLIZEIBERICHT

Angetrunken und ohne Führerschein - Vollbrand einer Sattelzugmaschine

Dieser Polizeireport beinhaltet Informationen und Meldungen der Polizeidienststellen zu Ereignissen im Bereich der unterfränkischen Rhön-Kreise Bad Kissingen (KG) und Rhön-Grabfeld (NES). Die Meldungen werden den ganzen Tag über - soweit neue Infos vorliegen - ergänzt. +++

15.08.23 - Angetrunken und ohne Führerschein

BURKARDROTH. Am Montagabend wurde der 33-jährige Fahrer eines Pkw VW Golf im Ortsteil Wollbach einer Verkehrskontrolle unterzogen. Ein von ihm freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,08 Promille. Zudem konnte festgestellt werden, dass er nicht im Besitz der notwendigen Führerscheinklasse "B" ist. Den Fahrer erwartet nun eine Strafanzeige wegen des Fahrerlaubnisverstoßes sowie eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige wegen seines Alkoholisierungsgrades. Ab 1,1 Promille hätte gegen den Fahrer eine weitere Strafanzeige gefertigt werden müssen.

Pkw fährt in Warnleitanhänger

WASSERLOSEN. Am Montagvormittag ist es zwischen dem Autobahnkreuz Schweinfurt und der Autobahnanschlussstelle Wasserlosen auf der A 7 zu einem Zusammenstoß zwischen einem Pkw und einem Warnleitanhänger gekommen. Hierbei wurden zwei Personen leicht verletzt. Der entstandene Sachschaden wird auf ca. 45.000 Euro geschätzt. Gegen 9:10 Uhr befuhr ein 28-Jähriger mit seiner zwei Jahre jüngeren Beifahrerin die A 7 in Richtung Kassel. Zu diesem Zeitpunkt fand an der Unfallstelle eine Tagesbaustelle statt, weshalb der linke Fahrstreifen
durch einen Warnleitanhänger samt Lkw gesperrt wurde. Nachdem die Tagesbaustelle beendet war, wollte der 47-jährige Lkw-Fahrer den Warnleitanhänger auf dem Seitenstreifen abstellen. Beim Anfahren vom linken auf den rechten Fahrstreifen übersah er den sich von hinten annähernden Pkw. Der Pkw-Fahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr frontal auf den Warnleitanhänger auf. Dadurch lösten die Airbags des Pkw aus. Die Insassen des Pkw wurden im Anschluss durch den Rettungsdienst leicht verletzt zur weiteren Behandlung in naheliegende Krankenhäuser verbracht. Die Feuerwehren aus Wülfershausen, Hammelburg, Schweinfurt, Euerbach und Werneck unterstützten tatkräftig an der Unfallstelle bei der Verkehrsregelung und Reinigung der Fahrbahn. Während der Bergung der  Fahrzeuge und der Reinigung der Fahrbahnwurde der Verkehr einspurig an der Unfallstelle vorbeigeleitet.

Vollbrand einer Sattelzugmaschine

WASSERLOSEN. Am Montagabend brannte eine Sattelzugmaschine auf der A 7 zwischen den Autobahnanschlussstellen
Wasserlosen und Hammelburg komplett aus. Während der Fahrt bemerkte der 48-jährige Fahrzeugführer schwarzen
Rauch aus dem Motorraum seines Lkw aufsteigen. Daraufhin konnte er den Sattelzug, welcher mit 15 Tonnen Stahl beladen war, noch auf dem Seitenstreifen zum Stehen bringen. Der Lkw-Fahrer konnte sich rechtzeitig in Sicherheit bringen, bevor die Sattelzugmaschine in Flammen aufging und komplett ausbrannte. Die im Einsatz befindlichen
Feuerwehren aus Euerbach, Niederwerrn, Wülfershausen und Werneck konnten den Brand schnell unter Kontrolle bringen und ein Übergreifen auf den Sattelanhänger samt Ladung verhindern. Bei dem Brand entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 60.000 Euro. Verletzt wurde zum Glück niemand. Während der Lösch- und
Aufräumarbeiten war die A7 in Fahrtrichtung Kassel voll gesperrt. Nach Abschluss der Löscharbeiten konnte der Verkehr einspurig an der Brandstelle vorbeigeleitet werden.

Aus Unachtsamkeit parkenden Pkw angefahren

BAD BRÜCKENAU. Am Montagvormittag parkte ein 72jähriger Autofahrer seinen Pkw Mercedes auf dem Kundenparkplatz eines Verbrauchermarktes in der Kissinger Straße von Bad Brückenau. Aus Unachtsamkeit stieß der Fahrer beim anschließenden Rangieren und Ausparken gegen einen ordnungsgemäß geparkten Pkw und beschädigte diesen. Zum Austausch der Personalien und der anschließenden Schadensregulierung wurde eine Streife der Polizeiinspektion Bad Brückenau hinzugerufen. Am beschädigten Pkw entstand ein Sachschaden von ca. 1.000 Euro.

Auseinandersetzung vor dem Verbrauchermarkt

BAD BRÜCKENAU. Montagnachmittag kam es in Bad Brückenau, Sinntor, auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes zu einem lautstarken Streit zwischen zwei Männern, der in einer handfesten Körperverletzung mündete. Der Geschädigte rief die Polizei nachdem er vor dem Verbrauchermarkt zu Boden gerissen und geschlagen wurde. Übersäht mit Hämatomen im Gesicht und mit Schmerzen berichtete der Geschädigte den Streifenbeamten von der körperlichen Auseinandersetzung auf dem Parkplatz des Verbrauchermarktes in Bad Brückenau. Die genauen Hintergründe der Auseinandersetzung sind nun Gegenstand der Ermittlungen des polizeilichen Sachbearbeiters. Aufgrund der Verletzungen begab sich der Geschädigte selbständig in ärztliche Behandlung. Vom zuständigen Polizeibeamten wurden Ermittlungen wegen Körperverletzung eingeleitet. 

Im Straßengraben gelandet

BAD BRÜCKENAU. Am frühen Montagnachmittag befuhr eine 37jährige Frau mit ihrem E-Scooter den Rhönradexpress von Bad Brückenau kommend in Richtung Riedenberg. Auf Höhe des Schlosses Römershag stürzte die Frau vermutlich aus Unachtsamkeit alleinbeteiligt vom E-Scooter und landete im Straßengraben. Durch Hilferufe machte die Geschädigte anschließend auf sich aufmerksam, woraufhin drei Pflegerinnen des Altenheimes Schloss Römershag zur Hilfe kamen und die Polizei in Bad Brückenau verständigten. Die Geschädigte konnte durch den schnell hinzugerufenen Rettungswagen erstversorgt werden und kam anschließend mit leichten Verletzungen, Prellungen und Schürfwunden, ins Elisabeth Krankenhaus nach Bad Kissingen. 

Zweiradfahrer ohne Helm, Führerschein und Zulassung

OBERTHULBA. Am Montagmorgen wurde durch eine Streifenbesatzung der 67-jährige Fahrer eines Kleinkraftrades kontrolliert, da dieser ohne Helm unterwegs war. Im Verlauf der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer zudem keinen Führerschein und für das Fahrzeug keinen Versicherungsschutz besaß. Die Weiterfahrt wurde durch die Beamten unterbunden. Auf den Fahrer kommt nun eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, die Fahrzeug-Zulassungsverordnung und die Fahrerlaubnis-Verordnung zu. +++


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