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v. l. n. r.: Tim Hoffmann (Deutsche Post), Ralf Haupt (Deutsche Post), Gabriele Büsse (Bereichsleiterin EKOM21), Tanja Roth (Deutsche Post), Stefan Sowade (BZ-Leiter der Deutschen Post in Gießen Langgöns). - Fotos: DHL Group

REGION Briefwahl wird immer beliebter

Versand der Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Landtagswahl startet

01.09.23 - Im Zeitraum zwischen dem 31. August und dem 16. September liefert die Deutsche Post die Wahlbenachrichtigungen zur Wahl des 21. Hessischen Landtags in Hessen am 8. Oktober 2023 an die rund 4,4 Millionen Wahlberechtigten in Hessen aus.

Wer am Wahltag nicht persönlich an der Wahlurne seine Stimme für die Landtagswahl abgeben kann, hat dennoch die Möglichkeit, sein Wahlrecht auszuüben und kann dafür die Briefwahl nutzen. Diese Möglichkeit wird immer beliebter, denn seit Jahren steigt der Anteil der Briefwähler stetig an. Nutzten im Jahr 1994 in Hessen 15,3 % der Wähler:innen bei der damaligen Bundestagwahl die Möglichkeit per Briefwahl abzustimmen, stieg dieser Anteil der Briefwähler:innen beispielsweise bei der letzten Landtagswahl in Hessen im Jahr 2018 auf 24,4 % an.

Celine Bilgeny und Jana Rosenkranz (Mitarbeiterin BZ-GI-Langgöns).

Post stolz auf die Verantwortung

"Wir sind stolz darauf, als einziger Postdienstleister in Deutschland mit einem flächendeckenden Annahme- und Zustellnetz den postalischen Universaldienst freiwillig zu erbringen und wollen das auch weiterhin tun", sagt Dirk Merz, der Leiter der Brief- und Paketniederlassung in Kassel. "Wir werden auch bei dieser Wahl wieder mit unserem gesamten Postteam unsere Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen", ergänzen der Leiter des Briefzentrums in Fulda, Gerhard Nürnberger und der Leiter der Abteilung Auslieferung Brief- und Paket Kassel, Marius Mahler stolz.

In den sieben hessischen Briefzentren der Deutschen Post, so auch in Fulda – zuständig für die Leitregion 36 - werden Einlieferung, Sortierung und Zustellung für alle Wahlberechtigten präzise vorbereitet. Sind Briefkästen und Klingel beim Empfänger dann noch gut erkennbar und richtig gekennzeichnet, können die Postboten die wichtige Post zuverlässig zustellen. Die Deutsche Post weist die Empfänger darauf hin, die tägliche Post aufmerksam durchzusehen. Oftmals liegen die Wahlbenachrichtigungen zwischen Werbepost und werden damit verwechselt.

Weitere Tipps helfen der Deutschen Post bei der Zustellung:

- Namensschild an Briefkasten oder Klingel (funktionstüchtige Klingelanlage)
- Hausbriefkästen außen oder innen sollten zugriffsicher sein
- Sammelbriefkästen oder Einwurfschlitze in Haustüren bei mehreren Wohneinheiten
- Rechtzeitige Nachsendung bei der Deutschen Post beantragen

Celine Bilgeny (Mitarbeiterin BZ GI-Langgöns).

Briefwahlunterlagen können online oder durch Ausfüllen der Rückseite der Wahlbenachrichtigung bei der Gemeindebehörde angefordert oder dort persönlich abgeholt werden. Die Briefwahlunterlagen bestehen aus einem Wahlschein, einem amtlichen blauen Stimmzettel des jeweiligen Wahlkreises, einem amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, einem amtlichen - hellroten - Wahlbriefumschlag und einem ausführlichen Merkblatt für die Briefwahl. Nach der Stimmabgabe den verschlossenen hellroten Wahlbrief in einen Briefkasten der Deutschen Post einwerfen oder bei der Gemeindebehörde abgeben.

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr dem Wahlamt vorliegen, da dann die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Um sicherzustellen, dass die Wahlbriefe termingerecht von der Deutschen Post bearbeitet und rechtzeitig zur Auszählung bereitgestellt werden können, sollten die Briefwähler:innen den Wahlbrief spätestens 3 Werktage vor der Wahl in einen Briefkasten der Deutschen Post einwerfen oder in einer Filiale abgeben. Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb Deutschlands nicht frankiert werden. Weitere Informationen unter: www.deutschepost.de/briefwahl. (pm) +++


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