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Am Freitag soll das Heizungsgesetz beschlossen werden - Symbolfotos: pixabay

REGION Fristen und Förderung

Heizungsgesetz: Was kommt auf Verbraucher ab Januar 2024 zu?

05.09.23 - Am Freitag will die Koalition das umstrittene Heizungsgesetz durch den Bundestag bringen. Ab 2024 werden dann reine Gas- und Ölheizungen verboten sein. Was bedeutet das für Verbraucher - und lohnt es, schnell noch eine neue Heizung einzubauen?

Mindestens 65 Prozent der benötigten Energie sollen erneuerbar sein - etwa über ...

Nachdem das Bundesverfassungsgericht den ursprünglichen Entwurf vor der Sommerpause gestoppt hatte, steht das Gebäudeenergiegesetz am Freitag wieder auf der Tagesordnung des Bundestags, Nachbesserungen inklusive: Verpflichtende Maßnahmen sollen an die kommunalen Wärmeplanungsregeln gekoppelt sein, vorher soll der Heizungsaustausch nicht verpflichtend sein. Auch nach dem 1. Januar 2024 dürfen Gasheizungen verbaut werden - wenn die später auf Wasserstoff umrüstbar sind.

Was ändert sich genau am 1. Januar 2024?

Funktionierende alte Heizungen müssen nicht ausgebaut werden - nur wenn die Heizung nicht mehr repariert werden kann oder älter als 30 Jahre ist, greift das Heizungsgesetz überhaupt. Eine neue Heizung dagegen muss dann zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden - ob durch Wärmepumpe oder Fernwärmeanschluss, Solar- oder Stromheizung.

Lohnt sich eine neue Heizung vor dem 1. Januar 2024?

Wer jetzt noch eine Gas- oder Ölheizung einbauen lässt, muss berücksichtigen, dass der CO2-Preis in den nächsten Jahren wahrscheinlich signifikant steigen wird - und damit die Zusatzkosten für die eigene Heizung. Außerdem dürfen Heizkessel nur noch bis 2044 überhaupt mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Was bedeutet das Heizungsgesetz für Mieter?

Vermieter dürfen die Kosten für eine neue Heizung auf die Miete übertragen, allerdings mit Auflagen: In den ersten sechs Jahren dürfen nur 50 Cent maximal pro Quadratmeter dafür aufgeschlagen werden.

Welche Fristen gibt es?

Städte mit weniger als 100.000 Einwohnern haben noch bis zum 30. Juni 2028 Zeit, eine kommunale Wärmeplanung zu erarbeiten (siehe oben). Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen noch neue Gas- und Ölheizungen verbaut werden - allerdings nur in Verbindung mit einem Beratungsgespräch, in dem auf die steigenden CO2-Preise (siehe oben) aufmerksam gemacht wird.

Welche Förderungen sind möglich?

Wenn der Heizungsaustausch aufgrund besonderer persönlicher Umstände nicht möglich ...

Der Staat fördert klimafreundliche Heizungen großzügig: Ab dem 1. Januar 2024 werden 30 Prozent der Investitionskosten übernommen, wenn 65 Prozent der erzeugten Energie aus erneuerbaren Quellen kommt, 20 Prozent gibt es dazu, wenn der Austausch bis 2028 erfolgt. 30 weitere Prozent können Haushalte mit zu versteuerndem Einkommen unter 40.000 Euro beantragen.

Was, wenn ich den Umbau nicht bezahlen kann?

Wer Sozialleistungen bezieht oder aufgrund besonderer persönlicher Umstände nicht in der Lage ist, die Heizung auszutauschen, kann sich vorübergehend von der Austauschpflicht befreien lassen. (mau) +++


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