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Am 8. Oktober haben die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Fulda gleich zweimal die Wahl. - Archivfoto: O|N

FULDA Landtags- und Landratswahl

8. Oktober: Bürgerinnen und Bürger im Landkreis können ihre Kreuze setzen

07.09.23 - Die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Fulda dürfen am 8. Oktober gleich zweimal wählen: Neben der Landtagswahl dürfen die Wahlberechtigen auch den Landrat oder die Landrätin des Landkreises Fulda wählen. Der für die Wahlen zuständige Fachdienst des Landkreises Fulda gibt einige Hinweise zu den Wahlen am 8. Oktober. Die Bürgerinnen und Bürger aus Petersberg dürfen gleich dreimal wählen – dort steht neben Landtags- und Landratswahl auch die Bürgermeisterwahl an

Landtagswahl

Die Landtagswahl steht unter anderem im Fokus. Archivfoto: O|N/Christopher Göbel

Am 8. Oktober wählen alle wahlberechtigten Hessinnen und Hessen den neuen Landtag. 21 Parteien und Wählergruppen treten mit einer Landesliste zur Landtagswahl an. Die Landesliste wird auf der rechten Seite des Stimmzettels abgegeben. Hier sind die Landeslisten mit ihrer Kurzbezeichnung, dem Namen der Partei oder Wählergruppe sowie den Ruf- und Nachnamen der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber der jeweiligen Landesliste abgedruckt. Das Landesstimmenergebnis ist maßgeblich für die Sitzverteilung im Landtag; die Zahl der mit den Wahlkreisstimmen direkt gewählten Abgeordneten wird mit dem Landesstimmenergebnis verrechnet.

Neben der Landesliste gibt es im Landkreis Fulda zehn Bewerberinnen und Bewerber, die auf dem Wahlzettel auf der linken Seite zu finden sind. Die Wahlkreisstimme wird auf der linken Seite des Stimmzettels abgegeben. Hier stehen auch die Informationen zu den im Wahlkreis kandidierenden Bewerberinnen und Bewerbern sowie den Ersatzbewerberinnen und -bewerbern, die bei Ausfall einer Bewerberin oder eines Bewerbers – auch während der Legislaturperiode – an deren oder dessen Stelle treten. Mit der Wahlkreisstimme wird in jedem Wahlkreis eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter mit einfacher Stimmenmehrheit direkt gewählt.

55 Plätze im hessischen Landtag werden mit den Siegerinnen und Siegern in den Wahlkreisen besetzt, 55 weitere über die Landesliste. Gewinnt eine Partei bei der Wahl im Oktober mehr Mandate über die Erststimme, als ihr über die Zweitstimme zustehen würden, erhält sie sogenannte Überhangmandate und damit zusätzliche Sitze. Denn es gilt: Alle Wahlkreissieger dürfen in den Landtag. Damit den anderen Parteien daraus kein Nachteil beim über die Zweitstimme ermittelten Kräfteverhältnis entsteht, erhalten auch sie zusätzliche Sitze – die sogenannten Ausgleichsmandate.

Für die Landtagswahl ist das Land Hessen in 55 Wahlkreise eingeteilt. Für die Kommunen des Landkreises Fulda ergibt sich folgende Zuordnung.

Wahlkreis 14 - Fulda I: Bad Salzschlirf, Fulda, Großenlüder, Hünfeld und Nüsttal

Wahlkreis 15 - Fulda II: Dipperz, Ebersburg, Ehrenberg (Rhön), Eichenzell, Flieden, Gersfeld (Rhön), Hilders, Hofbieber, Hosenfeld, Kalbach, Künzell, Neuhof, Petersberg, Poppenhausen (Wasserkuppe) und Tann (Rhön)

Die Gemeinden Burghaun, Eiterfeld und Rasdorf sind dem Wahlkreis 11 - Hersfeld zugeordnet.

Zwei weitere Hinweise zum Stimmzettel bei der Landtagswahl: In die rechte obere Ecke aller Stimmzettel ist ein kleines Loch gestanzt. Dies ist eine Hilfestellung für blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler, die anhand dieser Markierung erkennen können, wie der Stimmzettel in eine besondere Wahlschablone einzulegen ist. In Wahl- und Briefwahlbezirken, die für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt sind, befinden sich ebenfalls in der rechten oberen Ecke Aufdrucke, mit deren Hilfe die Statistiker unter Wahrung des Wahlgeheimnisses das Geschlecht der Wählerinnen und Wähler sowie deren Zugehörigkeit zu einer Geburtsjahresgruppe erkennen können.

Wahl des Landrats oder der Landrätin

Für die Direktwahl zur Landrätin oder zum Landrat im Landkreis Fulda gibt es fünf Wahlvorschläge, zwischen denen alle Wahlberechtigten im Landkreis Fulda entscheiden können. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten im Kreisgebiet ihren Wohnsitz haben und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind. Bei der Direktwahl des Landrats oder der Landrätin handelt es sich um eine Mehrheitswahl, bei der jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme hat. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.

Für beide Wahlen – Landtag sowie Landrat oder Landrätin – können die Wahlunterlagen zur Briefwahl ab sofort direkt bei der zuständigen Kommune beantragt werden. Am einfachsten geht das mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, auf der ein entsprechender Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen abgedruckt ist. Die Wahlbenachrichtigungen werden als Brief bis zum 17. September 2023 den Wahlberechtigten übersandt. Der Antrag zur Briefwahl kann auch schriftlich – beispielsweise per E-Mail oder Telefax gestellt werden. Damit eine Identifizierung der antragstellenden Person möglich ist, benötigt das Wahlamt dessen Familiennamen, die Vornamen, die Anschrift und das Geburtsdatum. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Viele Städte und Gemeinden werden als besonderen Service wieder ein elektronisches Antragsformular auf ihrer Webseite einstellen, sodass die Briefwahlunterlagen auch online beantragt werden können. Auch die mündliche Beantragung direkt vor Ort ist möglich. Über weitere Einzelheiten informiert der Landeswahlleiter auf der Internetseite www.wahlen.hessen.de

Die Musterstimmzettel für die Landtags- und Landratswahl sind ab sofort auf der Webseite des Landkreises Fulda unter www.landkreis-fulda.de im Bereich "Wahlen" zu finden. Dort finden Interessierte am 8. Oktober zudem die Ergebnisse der beiden Wahlen. (pm) +++


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