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Die Wahlunterlagen können im Schlossinnenhof eingeworfen werden. - Fotos: Stadt Fulda

FULDA Informationen rund um das Thema Wahl

Wahlamt der Stadt Fulda beantwortet die wichtigsten Fragen

16.09.23 - Das Bürgerbüro der Stadt Fulda möchte alle Bürgerinnen und Bürger darauf aufmerksam machen, dass am Sonntag, 8. Oktober, 2023 ein wichtiger Termin im Kalender steht – die Wahl zum hessischen Landtag sowie die Direktwahl der Landrätin oder des Landrates im Kreis Fulda. Dies ist eine Gelegenheit für alle Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Fulda, die Zukunft unseres Landkreises und unseres Bundeslandes aktiv mitzugestalten. Hier sollen die wichtigsten Punkte rund um das Thema Wahl/Briefwahl in Form von Fragen und Antworten aufgegriffen werden.

Wer ist wahlberechtigt?

Zur Landtagswahl sind alle Deutschen, die am 8. Oktober 2023 das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag (Stichtag: 27. August 2023) ihren Hauptwohnsitz im Land Hessen haben. Für die Landratswahl sind alle Deutschen und EU-Bürger wahlberechtigt, die am 8. Oktober das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag (Stichtag ebenfalls 27. August 2023) ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Fulda haben. Alle Wahlberechtigten haben ihre Wahlbenachrichtigung bis 17. September 2023 per Post erhalten. Sollten das bei Ihnen nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte dringend an das Wahlamt.

Wo finde ich mein Wahllokal?

Am Wahltag haben die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihre Stimme abzugeben. Sie finden die Adresse Ihres Wahllokals auf der Wahlbenachrichtigung in der Kopfzeile. Eine Vielzahl der Wahllokale in Fulda ist barrierefrei zugänglich. Ihr Wahllokal gehört dazu, wenn sich auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ein Rollstuhlpiktogramm befindet.

Wie kann ich per Brief wählen?

Wählen leichtgemacht: Nutzen Sie die bequeme Möglichkeit der Briefwahl im Wahlamt der Stadt Fulda. Dies ist bereits seit dem 28. August möglich. Für Bürgerinnen und Bürger, die am 8. Oktober verhindert sind, gibt es die Option der Briefwahl. Damit Sie Ihr Wahlrecht bequem ausüben können, können Sie bereits vor dem eigentlichen Wahltermin Ihre Kreuze setzen.

Das Wahlamt des Bürgerbüros befindet sich seit dem 28. August im Bürocontainer im Schlossinnenhof, Schlossstraße 1, 36037 Fulda. Die Briefwahl im Wahlamt bietet zahlreiche Vorteile und Bequemlichkeiten:

- Direkte Unterstützung: Wenn Sie persönliche Unterstützung oder Beratung benötigen, steht das Wahlamtspersonal gerne zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Ihre Wahl reibungslos abläuft. Ihre Fragen werden kompetent beantwortet, und Sie können sich sicher sein, dass Ihre Stimme richtig gezählt wird.

- Barrierefreier Zugang: Der Bürocontainer im Schlossinnenhof ist barrierefrei zugänglich, um sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger die gleiche Chance haben, an der Wahl teilzunehmen, unabhängig von ihren individuellen Bedürfnissen.

- Schnelle Abwicklung: Im Wahlamt können Sie Ihre Briefwahlunterlagen direkt vor Ort beantragen und Ihre Stimme abgeben. Dadurch sparen Sie Zeit und Aufwand, da Sie nicht auf den Postweg angewiesen sind.

So einfach funktioniert die Briefwahl im Wahlamt für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Fulda:

1. Bringen Sie Ihren Personalausweis und Ihre Wahlbenachrichtigung mit.

2. Besuchen Sie den Bürocontainer neben dem Bürgerbüro im Schlossinnenhof, Schlossstraße 1, 36037 Fulda, der seit dem 28.08.2023 für Sie geöffnet ist.

3. Das freundliche Team im Wahlamt unterstützt Sie bei der Antragsstellung für die Briefwahlunterlagen und steht Ihnen während des gesamten Prozesses zur Verfügung.

4. Setzen Sie Ihre Kreuze auf Ihrem Stimmzettel und legen Sie ihn in die bereitgestellte Wahlurne.

5. Ihre Stimme wird wie bei der regulären Stimmabgabe in einem Wahllokal gezählt und trägt somit zur demokratischen Entscheidungsfindung bei.

Wie kann ich Briefwahlunterlagen von zu Hause beantragen?

Seit dem 28. August stehen Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung, um die Briefwahlunterlagen zu beantragen:

• Schriftlich oder postalisch: Nutzen Sie hierfür einfach den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.

• Online: Nutzen Sie den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder besuchen Sie unsere Webseite www.wahlen-fulda.de und beantra-gen Sie die Briefwahlunterlagen bequem von zu Hause.

• Per E-Mail: Schicken Sie Ihren Antrag an [email protected].

Bitte vergessen Sie nicht, in Ihrem Antrag Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Adresse anzugeben. Der Antrag auf Briefwahl kann bis spätestens 6. Oktober 2023, 13 Uhr, gestellt werden. Wir empfehlen jedoch, bereits ab dem 4. Oktober 2023 besser im Wahlamt vor Ort zu wählen, um sicherstellen zu können, dass ihre Wahlunterlagen tatsächlich berücksichtigt werden können.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 8. Oktober 2023, 18 Uhr im Wahlamt eingegangen sein. Bitte berücksichtigen Sie dabei die Postlaufzeiten. Wir empfehlen daher, die fertig ausgefüllten Unterlagen direkt im Bürocontainer im Schlossinnenhof einzuwerfen oder im Wahlamt abzugeben.

Wann werden die Briefwahlunterlagen zugestellt?

Die Wahlunterlagen werden Ihnen nach Beantragung innerhalb von drei bis vier Tagen auf dem Postweg zugestellt, und der Rückversand ist für Sie kostenlos. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag auf Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich zu stellen – Sie müssen nicht auf den Er-halt der Wahlbenachrichtigung warten. Wer Wahlunterlagen für eine andere Person beantragen möchte, benötigt dazu eine schriftliche Voll-macht und muss sich dem Wahlamt gegenüber ausweisen.

Bei Fragen steht Ihnen das Wahlamt der Stadt Fulda gerne zur Verfügung und besuchen Sie für weitere Informationen unsere Website www.wahlen-fulda.de (pm)+++


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