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Kripo sucht mit Überwachungsvideo nach dem korpulenten Täter
22.09.23 - Nach einem Raubüberfall am Freitagvormittag fahndet die Polizei nach wie vor mit Hochdruck nach einem bislang unbekannten Täter. Hierzu wenden sich die Ermittler mit einem Foto des Täters an die Öffentlichkeit. Der Mann hat eine Seniorin um ihre Ersparnisse gebracht.
Ein Unbekannter hat sich am Freitag gegen 09:30 Uhr gegenüber einer Anwohnerin der Straße Im Haag als Polizeibeamter aus und verschaffte sich so Zutritt zu ihrer Wohnung. Als die Seniorin nach Aufforderung ihre Wertsachen vorzeigte und diese von dem Täter durchwühlt wurden, erkannte sie die Betrugsabsichten des Mannes. Daraufhin besprühte der Mann sie mit einer reizenden Flüssigkeit und flüchtete mit ihren Ersparnissen. Die Polizei leitete sofort eine groß angelegte Fahndung ein, die bislang noch ergebnislos blieb. Die Kriminalpolizei Schweinfurt hat noch vor Ort die Ermittlungen übernommen.
Aufnahmen des Täters gesichert
Im Rahmen der Ermittlungen konnte eine Videoaufzeichnung des Täters gesichert werden. Durch die Veröffentlichung dieser Bilder erhofft sich die Kriminalpolizei Hinweise auf die Identität des Tatverdächtigen. Diese ist unter unter diesem Link einsehbar.Der Täter kann wie folgt beschrieben werden:
Männlich
Ca. 50 – 60 Jahre alt
Korpulente Statur
Trug eine Brille
Bekleidet mit einem hellblauen Hemd, einer blauen Jacke und einer Schildmütze
Trug eine schwarze Aktentasche bei sich
Fragen der Ermittler - Zeugen gesucht
Die Ermittler richten nachfolgende Fragen an die Öffentlichkeit: Wer hat vor oder nach der Tat den abgebildeten Mann gesehen? Wer kann Hinweise zur Identität des Mannes geben? Wer hat zur relevanten Zeit Personen mit verdächtigen Verhalten in Tatortnähe gesehen? Wer hat sonst sachdienliche Informationen, die zur Tataufklärung dienen können? Zeugen werden dringend gebeten, sich unter Tel. 09721/202-1731 bei der Kriminalpolizei Schweinfurt zu melden. Für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, hat die Familie der Geschädigten eine Belohnung in Höhe von 2.000 Euro gem. §§657 ff BGB ausgelobt. Die Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt. (pm) +++