Archiv
Stadtverordnete beschließen "Klimaangepasstes Waldmanagement"
25.09.23 - Einstimmig beschloss die Stadtverordnetenversammlung am Freitagabend im Dorfgemeinschaftshaus Kölzenhain die Teilnahme am Förderprogramm des Bundes "Klimaangepasstes Waldmanagement". Bürgermeister Edwin Schneider erläuterte dazu, dass die Bundesregierung seit Kurzem die Förderung von Maßnahmen eines klimaangepassten Waldmanagements vorsehe.
Dieses umfasse insgesamt zwölf Kriterien, die eingeholten werden müssten. Die Förderung betrage 80 bis 100 Euro/ha/Jahr, im Fall der Stadt Ulrichstein also kalkulatorisch bis zu rund 46.400 Euro. Das Forstamt Schotten habe die Kriterien aufgegriffen und eine positive Einschätzung der Umsetzbarkeit abgegeben.
Abgelehnt und zurück in die Ausschüsse verwiesen wurden dann die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Bauleitplanung für den Bereich "Solarpark Gilgtalhöfe" in der Kernstadt. Zur Information war in der Sitzung zu hören, dass im Mai die Stadtverordneten die Richtlinien für die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen auf landwirt-schaftlichen Flächen beschlossen hatten. Im Juni ging dann ein konkreter Antrag der Energiegenossenschaft Vogelsberg auf Errichtung einer Anlage in der Gemarkung Ulrichstein bei der Stadt ein. Die Flächengröße beträgt rund 3,5 ha. Die Stadtverordneten sahen hierzu noch Beratungsbedarf, weshalb der Antrag von der SPD-Fraktion nochmals in die Ausschüsse zurücküberwiesen wurde. Noch im Oktober soll es eine Sondersitzung der Ausschüsse und der Stadtverord-netenversammlung geben, in der die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes behandelt werden soll.
Mit einem Verlust von 231.061,36 Euro schloss der Jahresabschluss des kommunalen Eigenbetriebes "Stadtwerke Ulrichstein" für das Geschäftsjahr 2022 ab. Dies gliedert sich in Wasserversorgung 70.229 Euro, Windenergie 13.781 Euro, Verpachtungsbetriebe und medizinische Versorgung 20.842 Euro und Abwasserbeseitigung mit 126.208 Euro Jahresverlust. Die Jahresverluste sollen aus der Rücklage entnommen werden. Positiv bewertete Bürgermeister Schneider, dass bei der Windenergie nach der Ergebnisverwendung 2022 noch rund 2,27 Millionen Euro vorhanden seien.
Gefahrenabwehrverordnung
Bereits letztes Jahr hat der Hessische Städte- und Gemeindebund eine Muster-Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung für seine Mitgliedskommunen veröffentlicht. Diese wurde zwischenzeitlich durch das Land Hessen, den Hessischen Städtetag und den Hessischen Städte und Gemeindebund vereinheitlicht und gemeinsam überarbeitet. Auch die Schutzgemeinschaft Vogelsberg empfiehlt Ihren Mitgliedskommunen den Erlass dieser Gefahrenabwehrverordnung. Hierdurch haben die Kommunen vor Ort die rechtlichen Möglichkeiten, um im Falle eines Trinkwassernotstandes die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört vor allem, die Wassernutzung einzuschränken, zum Beispiel durch das Verbot von Rasenbewässerungen oder von Sportplätzen in der Mittagssonne sowie das Befüllen von privaten Pools. Einstimmig beschlossen die Stadtverordneten diese Verordnung, die auch ein starkes Signal an die Verbrauchsgebiete im Rhein/Main-Gebiet sein soll, damit diese selbst entsprechende Schritte in die Wege leiten.Zur Kenntnis genommen wurde anschließend der Finanzstatusbericht Stadt und Stadtwerke zum 31. August 2023.
Der Antrag der Fraktion AK-Alternative Kraft vom 26. Juni 2022 auf Mitgliedschaft im Ordnungsbehördenbezirk Lautertal, Herbstein, Grebenhain und Freiensteinau wurde dann abgelehnt. Begründung war zu hören, dass Ordnungsbehördenbezirk von den ursprünglichen Aufgaben aktuell nur noch die Geschwindigkeitsüberwachungen durchführt. Alle anderen Aufgaben übernehmen seit mehreren Jahren die Gemeinden wieder in eigener Verantwortung, da die beiden Mitarbeiter, die für den Ordnungsbehördenbezirk tätig sind, den Arbeitsumfang nicht leisten können. Darüber hinaus konnte der Magistrat Anfang April eine qualifizierte Fachkraft mit 30 Wochenarbeitsstunden für den Bereich Haupt- und Ordnungsamt einstellen, so dass dadurch die Arbeitsbelastung des Haupt- und Ordnungsamtsleiters merklich zurück- gegangen sei.
Mit sieben ja- bei einer Nein- und zwei Enthaltungen wurde der Antrag der AK-Fraktion auf Einführung einer Zweitwohnungssteuer für Ulrichstein abgelehnt. Die Kosten für dieses Bürokratiemonster stünden in keinem Vergleich zu den eventuellen Einnahmen.
Bei zwei Enthaltungen wurde auch der Antrag der von Bündnis 90/Die Grünen auf Nutzung von alten Hochbehältern für die Schonung von Grundwasser und der Nutzung von Bürger abgelehnt, da nicht klar war was und wie dies umgesetzt werden solle.
Einstimmige Zustimmung gab es dann bei abschließenden Punkt: Neufassung der Feuerwehrgebührensatzung. Hier habe es sowohl Anhebungen, wie auch Senkungen der Gebühren gegeben. Die Satzung sei nun auf dem aktuellsten Stand, betonte Bürgermeister Schneider abschließend. (gr) +++