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Am Sonntag wird unter anderem ein neuer Hessischer Landtag gewählt - Symbolfotos: O|N/Hendrik Urbin

KREIS HEF-ROF Bequeme Stimmenabgabe

Briefwahl ist gefragt: Viele Menschen wollen ihre Kreuzchen daheim machen

06.10.23 - Am Sonntag wird in Hessen gewählt: Rund 4,3 Millionen Menschen sind in unserem Bundesland aufgerufen, den künftigen Landtag zu wählen. In einigen Regionen kommen Landratswahlen und Bürgermeisterwahlen hinzu. Wer am Sonntag keine Lust oder keine Zeit hat, selbst in sein Wahllokal zu gehen, der kann von der Briefwahl Gebrauch machen.

Erwartungsgemäß nutzen immer mehr Wählerinnen und Wähler diese bequeme Möglichkeit.

Dies hat unsere Umfrage in vier Kommunen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg ergeben. "Der aktuelle Stand der ausgestellten Briefwahlunterlagen in der Kreisstadt Bad Hersfeld für die Landtagswahl 2023 am 04.10.23, 8.30 Uhr ist 5.237. Zur Landtagswahl 2018 hat das Bürgerbüro 3.788 Briefwahlunterlagen ausgestellt", sagt Carmen Seitz vom Wahlamt in Bad Hersfeld. Zur Landtagswahl am 08.10.2023 sind in Heringen (Werra) 5.680 Personen wahlberechtigt. Davon haben bis Anfang dieser Woche bereits 1.542 Personen die Briefwahlunterlagen beantragt. Im Vergleich zur letzten Landtagswahl in 2018 liegt das Briefwahlaufkommen deutlich höher. Bei 1.393 Wahlberechtigten lag damals ein Sperrvermerk vor (Briefwählerinnen und Briefwähler).

Der Landtag in Wiesbaden

"Aktuell haben von den 4.084 Wahlberechtigten 1.147 Personen Briefwahl beantragt. Im Jahr 2018 waren es bei 4.244 Wahlberechtigten am Ende 743 Briefwähler", sagt Bürgermeister Thomas Rohrbach zum Stand der Briefwahl Anfang dieser Woche in der Marktgemeinde Niederaula. Und in Ronshausen wurden bis Mittwoch 515 Briefwahlunterlagen beantragt, im Jahr 2018 waren es insgesamt 290 Briefwähler. Für die Bürgermeisterwahl in Ronshausen sind 1.964 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt. 

Hintergrund:

Wann ist der letzte Antragstermin?

Ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann bis spätestens Freitag, den 6. Oktober 2023 bis 13.00 Uhr beantragt werden. ln besonderen Ausnahmefällen, z.B. bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung, kann ein Wahlschein noch am Wahltag, den 8. Oktober 2023 bis 15.00 Uhr beantragt werden.

Bis wann muss mein Wahlbrief bei der Gemeinde sein?

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag, also am 8. Oktober 2023, bis 18.00 Uhr, bei der darauf angegebenen Adresse angekommen sein. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt. Der rechtzeitige Zugang der Sendung liegt ausschließlich in Ihrer Verantwortung. Weitere Informationen im Internet unter der Adresse Briefwahl in Hessen . Auf unserem umfangreichen Wahlportal Ihre Kandidatinnen und Kandidaten in Osthessen können Sie sich ausführlich informieren. (Hans-Hubertus Braune) +++


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