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Besorgt um den Zustand des Wasserschlosses in Mackenzell
11.10.23 - Das historische Wasserschloss von Mackenzell, einem Stadtteil von Hünfeld (Landkreis Fulda), beschäftigt zunehmend Bürger und kommunale Politiker. Besser gesagt dessen Zustand, denn das Gebäude verfällt immer mehr. Seit 2017 ist es im Eigentum der "Deutsche Baukultur Projektholding GmbH" aus Heusenstamm und dort auch auf deren Homepage zu finden. Ansonsten tut sich nichts. Eine traurige Tatsache, die auch die CDU-Fraktion der Stadtverordnetenversammlung vor Kurzem zu einer Anfrage veranlasst hatte.
Das Fazit von Bürgermeister Benjamin Tschesnok (CDU): "Die Möglichkeiten der Stadt Hünfeld sind, außer regelmäßig bei den zuständigen Behörden nachzuhaken und diese zum Einschreiten zu bewegen, begrenzt".
Hintergrund
Das Mackenzeller Schloss wurde 1146 erstmals urkundlich erwähnt. Von 1606 bis 1622 erhielt das Gebäude sein heutiges Aussehen, als es von Johann Friedrich von Schwalbach umfassend umgebaut wurde. In jüngerer Zeit war dort, seit den 1970er Jahren bis 2015, eine Therapieeinrichtung des Guttempler Hilfswerks für suchtkranke Frauen untergebracht - quasi als Dependance zum Mahlertshof bei Burghaun, der Guttempler-Therapiestätte für suchtkranke Männer.
Nachdem die Guttempler die Fachklinik in dem Schloss 2015 aufgegeben hatten, waren dort Geflüchtete untergebracht und die Immobilie im Dezember 2017 an die erwähnte "Deutsche Baukultur Projektholding GmbH" verkauft worden. Anfang 2020 war die Flüchtlingsunterkunft vom Landkreis geschlossen worden, seither steht das Areal leer. Bürgermeister Tschesnok zufolge hatte der Eigentümer ursprünglich angekündigt, es einer wohnwirtschaftlichen oder gewerblichen Nutzung zuzuführen.
Wie der Hünfelder Verwaltungschef vor den Kommunalpolitikern weiter erläuterte, habe die Stadt mit Beginn des Leerstandes regelmäßig beim Eigentümer nachgefragt, wurde aber immer wieder vertröstet. "Parallel wurden die Bauaufsicht und die Untere Denkmalschutzbehörde bereits in 2020 eingeschaltet, da leider zu beobachten war, dass an den Gebäuden und am Grundstück keinerlei Unterhaltungs- und Pflegearbeiten mehr durchgeführt wurden und ein Verfall des herausragenden Kulturdenkmales droht".
Nachdem die Stadt wiederholt erinnert habe, sei zumindest im Mai 2021 der Eigentümer von der Unteren Denkmalschutzbehörde aufgefordert worden, seinen Verpflichtungen nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz zur Instandsetzung und Instandhaltung des Kulturdenkmals nachzukommen.
Zwangsgeld angedroht
Da seitens des Eigentümers nur unzureichend reagiert worden sei und auch behördlich sich die erforderliche Dynamik nicht entwickelt habe, gab es weitere von der Stadt initiierte Besprechungs- und auch Ortstermine. So am 22. November 2022 mit der Bauaufsicht des Landkreises Fulda, städtischen Vertretern (unter anderem auch der Ortsvorsteherin von Mackenzell) sowie dem Landesamt für Denkmalpflege in Wiesbaden, das auch involviert sei. Zwischenzeitlich sei auch der Landrat eingeschaltet worden. Er als Bürgermeister habe dann Anfang 2023 zudem Kontakt mit einem Immobilienmakler aufgenommen, der im Auftrag des Eigentümers eine Vermarktung des Wasserschlosses vornehmen sollte, inzwischen aber auch nicht mehr tätig sei.
Untere Denkmalschutzbehörde und Bauaufsicht hätten dann Anfang 2023 auch Sanierungsmaßnahmen gegenüber dem Eigentümer angeordnet, einschließlich einer Androhung von Zwangsgeld.
Ein Eingreifen der Stadt als örtliche Ordnungsbehörde wäre nur dann möglich, wenn von dem Wasserschloss eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen würde. Damit aber sei ein Tätigwerden durch die Stadt allein aufgrund des drohenden Verfalls leider nicht möglich.
Tschesnok zufolge kann laut Hessischem Denkmalschutzgesetz die dem Eigentümer eines Denkmals auferlegte Erhaltungspflicht nur von der Unteren Denkmalschutzbehörde (ansässig bei der Bauaufsicht Landkreis Fulda) verfügt und auch durchgesetzt werden. "Ist dies nicht möglich, muss die Behörde die erforderlichen Maßnahmen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für den Bestand des Kulturdenkmals geboten sind, selbst durchführen, wobei der Eigentümer zur Kostenerstattung herangezogen werden kann". (Bertram Lenz) +++