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Der angeklagte 26-Jährige und sein Verteidiger Christian Celsen - Fotos: Mathias Schmidt

FULDA "Keine Meinungsäußerung im Gericht!"

Richter ermahnt Angehörige - einschlägige Vorstrafen des Angeklagten verlesen

11.10.23 - Im Fall der getöteten 21-Jährigen, die im März dieses Jahres in Neuhof-Giesel von ihrem Lebensgefährten in erheblich alkoholisiertem Zustand durch 14 Stiche eines Schlitzschraubenzieher im Gesichts-, hinteren Nacken- und Halsbereich getötet wurde, fand am Dienstag eine weitere Verhandlung statt. Obwohl die Erörterung der Vorstrafen des Angeklagten nur knapp eine Viertelstunde dauerte, war der Zuschauerraum im Gerichtssaal erneut mit Angehörigen und Freundes des Opfers voll besetzt.

Vor dem Gericht präsentierten einige Zuschauer erneut die anklagenden T-Shirts ...

Der Vorsitzende Richter Josef Richter ermahnte die Zuhörer, jede Meinungsäußerung ...

Oberstaatsanwältin Dr. Christine Seban (links) und rechts die Nebenklägerin, ...

Schon beim Prozessauftakt am 20. September war dort jeder Platz belegt. Die Besucher trugen damals schwarze T-Shirts mit einem Foto der jungen Frau. Darauf die Aufschrift: "Du wurdest viel zu früh aus deinem jungen Leben gerissen. [...] Deswegen halten wir zusammen wie eine Familie und kämpfen dafür, dass dir Gerechtigkeit widerfährt." 

Das nahm Richter Josef Richter am Dienstag zum Anlass, die Zuhörer eindringlich zu ermahnen, solche Meinungsäußerungen zu unterlassen. "Das Gericht ist der Ort, an dem objektiv und neutral die Umstände eines Deliktes untersucht werden. Kundgebungen und Statements jedweder Art, ob auf Flyern, Bildern, Transparenten oder auf der Kleidung sind im ganzen Gerichtsgebäude untersagt", betonte der Richter. Die Tatsache, dass die Verhandlungen im Gericht öffentlich stattfinden, habe den Sinn, auf diese Weise Transparenz herzustellen. 

Einschlägig wegen Körperverletzung vorbestraft - Opfer war auch die 21-Jährige

Die dann verlesenen Vorstrafen des Angeklagten waren einschlägig. Bereits zweimal war er wegen Körperverletzung verurteilt worden, das Opfer war jedes Mal seine Lebensgefährtin. Die Gründe für seine Übergriffe und Ohrfeigen waren jedes Mal nichtig: Seine damalige Freundin wollte ihm einen Chatverlauf auf ihrem Handy nicht zeigen oder noch in ein Lokal gehen. Dafür wurde er 2018 zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt.

Die zweite Verurteilung war nach einer vorhergehenden Attacke gegen sein späteres Opfer, die 21-Jährige gerichtet gewesen. Weil er dabei erheblich alkoholisiert gewesen war, hatte das Gericht ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung in vermindert schuldfähigem Zustand ebenfalls zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 30 Euro verurteilt. Er hatte die Frau geschlagen und getreten und auf den Balkon gezerrt. Einen Zeugen, der ihn an weiteren Verletzungen hindern wollte, hatte er in den Arm gebissen. 

In ihrer Anklage war Oberstaatsanwältin Dr. Christine Seban von einem Totschlag ausgegangen. Der Tatverdächtige weise eine angeborene Intelligenzminderung und Alkoholgewöhnung auf. "Er hat seine Lebensgefährtin im Zustand verminderter Schuldfähigkeit getötet." Er soll nach seiner Verurteilung in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden. Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Christian Celsen, hatte im Namen seines Mandanten avisiert,  dass dieser sich "zur Person und zur Sache umfassend einlassen wird". Die Verhandlung wird am 18. Oktober um 9:30 fortgesetzt. (ci)+++


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