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Die zwei Problemwölfe sind bis zum 9. November zum Abschuss freigegeben - Symboldbilder: O|N/ Hans-Hubertus Braune

RHÖN Erstmalige Wolfsjagd in Bayern

Abschusserlaubnis für zwei problematische Wölfe erteilt

20.10.23 - Außergewöhnliche Maßnahme: Die Regierung von Unterfranken hat am 12. Oktober grünes Licht für den Abschuss von zwei problematischen Wölfen gegeben. "Das Ziel dieser Entscheidung ist es, weitere Angriffe auf Schafe und Lämmer durch diese Wölfe zu verhindern", heißt es in einer Pressemitteilung. Besonders in der Rhön seien die Schafherden von entscheidender Bedeutung für den Schutz der dort heimischen Tier- und Pflanzenwelt, insbesondere im Naturschutzgebiet "Lange Rhön". Somit sei dies der erste Abschuss von Wölfen in ganz Bayern. 

Abschuss-Befehl gilt bis zum 9. November

Die Genehmigung, die in Form einer naturschutzrechtlichen Ausnahme erteilt wurde, gälte bis zum 9. November 2023 und sei räumlich auf das Naturschutzgebiet "Lange Rhön" sowie angrenzende Gebiete südlich der Ortschaften Frankenheim und Oberweißenbrunn begrenzt. "Die Abschüsse sind in diesen Gebieten jeweils beschränkt auf mit Weidezäunen oder Weidenetzen umgrenzte Flächen mit Nutztierherden sowie einen Radius von 1.000 Metern um diese Nutztierhaltungen. Der räumliche und zeitliche Geltungsbereich war so zu wählen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit ausschließlich die schadenstiftenden Wölfe abgeschossen werden, nicht dagegen andere Wölfe."

Wiederholte Angriffe auf Herden in der Rhön

Grund dafür seien laut mehreren Medienberichten vorangehende Ereignisse im Naturschutzgebiet "Lange Rhön". So hätten laut der Münchener Zeitung "tz" mehrere geschädigte Schäfer, nach wiederholten Attacken auf ihre Herden, erfolgreich einen Antrag auf eine "artenschutzrechtliche Ausnahme zur letalen Entnahme der schadensstiftenden Wölfe" eingereicht.

Anträge aus anderen Gebieten wurden jedoch abgelehnt: "Derzeit liegen weitere Anträge auf Abschuss einer Wolfsfähe in den Landkreisen Aschaffenburg, Main-Spessart und Bad Kissingen vor. Die Regierung von Unterfranken hat die rechtlichen Voraussetzungen für einen Abschuss geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass für das Gebiet des Untermains und den Landkreis Main-Spessart diese derzeit nicht vorliegen. Für diese Gebiete ist derzeit eine Wiederholungsgefahr hinsichtlich des Reißens von Nutztieren nicht anzunehmen. Die Behörden werten alle vorliegenden Hinweise fortlaufend aus. Sofern sich hier neue Erkenntnisse ergeben, werden diese neu bewertet. Für den Landkreis Bad Kissingen ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen."

Abschuss durch Jäger

Doch wer darf die Tiere nun überhaupt schießen? "Die Abschüsse werden ausschließlich von zur Jagdausübung Berechtigten durchgeführt, die dazu ihr Einverständnis erklärt haben und deren Befugnis zum Abschuss von der Regierung von Unterfranken bestätigt wurde. Diese Festlegungen beruhen auf der Regelung des § 45 a Bundesnaturschutzgesetz", heißt es weiterhin in der Pressemitteilung der Regierung, die zudem "beim Vollzug der Maßnahme eng mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld zusammen arbeitet". 

Sobald die zwei Wölfe im Rahmen dieses Bescheids erlegt werden, sollen alle weiteren Entnahmetätigkeiten unverzüglich eingestellt werden. (ms/pm) +++


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