Archiv
ZKW Otterbein in Großenlüder-Müs. - Archivfotos: O|N/Carina Jirsch

GROßENLÜDER Immissionsschutzrechtliche Genehmigung

ZKW Otterbein: RP Kassel genehmigt Änderung der Drehofenanlage

24.10.23 - Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat dem Zement- und Kalkwerke Otterbein in Großenlüder-Müs (Landkreis Fulda) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Änderung der Drehofenanlage zur Herstellung von Zementklinker und Zement erteilt. Dies geht am Montagnachmittag aus einer Pressemitteilung hervor. 

Das Unternehmen hatte im März 2022 den Genehmigungsantrag beim zuständigen Dezernat 33.2 (Immissionsschutz und Energiewirtschaft) des RP Kassel gestellt, seine bestehende Anlage zur Herstellung von Zementklinker oder Zementen zu ändern. Die nun erteilte Genehmigung berechtigt unter anderem

- zur Errichtung und zum Betrieb einer "HGF-SCR-Anlage" (Heißgasfilter Selective Catalytic Reduction-Anlage),

- zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Kreislaufentlastung, einschl. Förderung und Lagerung des
Vorwärmekalks in bestehenden betrieblichen Silos,

- zur Erhöhung der Ersatzbrennstoff-Rate von 60 Prozent auf bis zu 100 Prozent der Feuerungswärmeleistung,

- zum Einsatz von Holzspänen aus nicht gefährlichen Abfällen als Brennstoff,

- zur Erweiterung der Ersatzbrennstofffraktion "Fluff" um die Abfallschlüsselnummer 19 12 12 "sonstige Abfälle
(einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen" gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)

- zur Errichtung und zum Betrieb einer Walking-Floor-Station inkl. Blasleitung bis Ofenkopf und

- zur Erhöhung des Einsatzes von Hüttensand und Hüttensandmehl aus externer Lieferung einschließlich der
Lagerung auf bis zu in Summe 25.000 Tonnen/Jahr für die Zementherstellung.

Der Genehmigungsbescheid wurde dem Unternehmen zugestellt; die Genehmigung wird voraussichtlich am 06.11.2023 im Staatsanzeiger des Landes Hessen und auf der Website des RP Kassel öffentlich bekanntgemacht. Die gesetzlich vorgeschriebene Frist von einem Monat, um Rechtsmittel gegen den Genehmigungsbescheid einzulegen, beginnt erst mit der Öffentlichen Bekanntmachung.

Der Genehmigung ging ein umfangreiches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung voraus, in dem die Antragsunterlagen sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen umfassend geprüft wurden.

Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens wurden die Antragsunterlagen vom 10.10.2022 bis zum 09.11.2022 öffentlich ausgelegt und im Internet zugänglich gemacht. Die Öffentlichkeit hatte anschließend bis zum 09.12.2022 Gelegenheit, Einwendungen an die Genehmigungsbehörde zu richten. Insgesamt gingen innerhalb der Frist 179 Einwendungen beim RP Kassel ein.

Die Einwendungen wurden im Rahmen einer Onlinekonsultation im Zeitraum vom 30.01.2023 bis 20.02.2023 mit den Einwenderinnen und Einwendern sowie dem Unternehmen erörtert. Unabhängig von einer
Teilnahme der Einwenderinnen und Einwender an der OnlineKonsultation sind sämtliche Einwendungen von der Genehmigungsbehörde im Rahmen der Entscheidungsfindung gewürdigt worden. Der Genehmigungsbescheid enthält diverse Nebenbestimmungen.

Hinweis des RP:

Das vorliegende Verfahren berührt laut RP Kassel nicht die Planungen der ZKW Otterbein zu einer Erweiterung des Steinbruches in GroßenlüderMüs, die voraussichtlich im Rahmen eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens zu behandeln wären; hierzu liegt dem RP Kassel bislang kein Antrag vor. (pm) +++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Whatsapp
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön