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Neues zum Wolf in der osthessischen Region. - Archivfoto: O|N/Hans-Hubertus Braune

EHRENBERG Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung

Mehrere Schafsrisse in der Rhön: Zwei Wölfe zum Abschuss freigegeben

27.10.23 - Das Regierungspräsidium Kassel – Obere Naturschutzbehörde (ONB) hat im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) am 26. Oktober die Entnahme von zwei Wölfen, die mehrfach Schafe im hessisch-bayerischen Grenzgebiet der Gemeinde Ehrenberg (Landkreis Fulda) gerissen haben, genehmigt.

Die ONB reagiert damit auf vermehrte Rissereignisse, bei denen durch Wölfe Zäune überwunden wurden, und den entsprechenden Antrag des Landkreises Fulda, der sich auf eine vorangegangene Entscheidung der
Regierung von Unterfranken bezieht. Die bayerische Behörde hatte nach mehreren Schafsrissen in der Rhön eine bis zum 9. November befristete Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von zwei Wölfen erteilt, die als Verursacher der Schafsrisse identifiziert wurden. Die Genehmigung des RP Kassel nimmt dasselbe Wolfspaar in den Blick und ermöglicht dessen Entnahme auch in dem unmittelbar in Hessen angrenzenden Bereich.

Nachweis von Wolfs-DNA 

Nach gründlicher Prüfung sehen das HMUKLV und das RP Kassel übereinstimmend die Voraussetzungen für eine Entnahme der Wölfe GW3092f und GW3222m auch auf hessischer Seite als gegeben an: Bei Nutztierschäden im Bereich Ehrenberg (Kreis Fulda) am 6. und 9. Oktober wurde kürzlich DNA von GW3092f nachgewiesen, was auf ein länderübergreifendes Aktionsgebiet hinweist. In Verbindung mit den Rissereignissen auf bayerischer Seite, die in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit den Rissen in Hessen stehen, sowie weiterer Vorfälle im hessischen und bayerischen Spessart, ist daher davon auszugehen, dass das Wolfspaar die Überwindung des zumutbaren Herdenschutzes erlernt hat und weitere Rissereignisse zu erwarten sind. Eine Entnahme der beiden Wölfe ist daher naturschutzrechtlich vertretbar und zulässig.

Die naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung ist bis zum 9. November 2023 befristet und räumlich auf das Gemeindegebiet Ehrenberg, hier der Bereich zwischen der Bundesstraße 278 und der
Landesgrenze zu Bayern begrenzt, und schließt damit an das im Bescheid aus Unterfranken benannte Gebiet der "Langen Rhön" an. Die Entnahmebefugnis erstreckt sich ausschließlich auf mit Weidezäunen oder Weidenetzen umgrenzte Flächen mit Nutztierherden sowie einen Pufferbereich von maximal 1.000 Metern um diese Nutztierhaltungen. Die konkreten Modalitäten der Entnahme sollen aufgrund der Sach- und Ortskenntnis durch die Untere Jagdbehörde des Landkreises Fulda umgesetzt und koordiniert werden. 

Für Gebiete des Landkreises Fulda außerhalb der Gemeinde Ehrenberg sieht die ONB das Vorliegen der Voraussetzungen zur Wolfsentnahme momentan nicht als gegeben an.

Es gibt einige Hinweise an Weidetierhalter. Symbolbild: Pixabay

Hinweise an Halter von Weidetieren

Halterinnen und Halter von Weidetieren in ganz Hessen sind dazu aufgerufen, ihre Herden mit modernen Weidezäunen zu schützen. Das Beispiel der Wölfe, die jetzt zum Abschuss freigegeben wurden, zeigt, dass Wölfe an unzureichend geschützten Weidetieren unerwünschtes Jagdverhalten erlernen können. Die Tötung von Wölfen kann nur eine kurzfristig wirksame Maßnahme sein. Weidetierhaltende sollten die gewonnene Zeit nutzen, um die Sicherheit ihrer Tiere zu verbessern. Das Land Hessen stellt umfangreiche Hilfsangebote wie Beratung und Übernahme von Kosten für bessere Zäune zur Verfügung. Weitere Informationen zu den Förder- und Beratungsangeboten des Landes sind zu finden unter: https://umwelt.hessen.de/landwirtschaft/foerderung/weidetierschutzrichtlinie 

MdL Sebastian Müller zu der Entscheidung. Foto: CDU Kreisverband Fulda

MdL Sebastian Müller (CDU) begrüßt die Ausnahmegenehmigung zur Entnahme zweier Wölfe in hessisch- bayrischen Grenzgebiet.

In einer Pressemitteilung heißt es von MdL Sebastian Müller: "Im vorliegenden Fall kam es zu 31 Rissereignissen im hessisch-bayrischen Grenzgebiet, davon 16 Rissereignisse in Hessen. Diese Zahlen zeigen, dass eine dauerhafte Bestandsregulierung in Hessen erforderlich ist und die generelle Problematik von Wolfsrissen nicht dauerhaft über das Instrument der Ausnahmegenehmigung zu lösen ist." (pm) +++


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