Archiv
Abschuss der Wölfe auch durch Verwaltungsgericht Kassel vorläufig gestoppt. - Foto: Hans-Hubertus Braune

REGION Entscheidung in Kassel

Wolfabschuss in der Rhön durch Verwaltungsgericht vorläufig gestoppt

03.11.23 - Mit zwei Beschlüssen vom Freitag hat das Verwaltungsgericht Kassel auf Eilanträge zweier Natur- beziehungsweise  Umweltschutzverbände vorläufig die aufschiebende Wirkung ihrer Klagen gegen die Ausnahmegenehmigung und Befreiung des Regierungspräsidiums Kassel zur  "letalen Entnahme" zweier Wölfe in der Rhön bis zur Entscheidung über die Eilanträge wiederhergestellt.

Das bedeutet, dass von der erteilten Abschussgenehmigung vorläufig bis zur Entscheidung über die anhängigen Eilanträge kein Gebrauch gemacht werden darf.

Der vorläufige Stopp der Abschussgenehmigung war erforderlich, um die Schaffung vollendeter Tatsachen durch einen kurzfristigen Abschuss der Wölfe vor Erlass einer Entscheidung über die Eilanträge zu verhindern. Eine Aussage über die Rechtmäßigkeit der durch das Regierungspräsidium Kassel erteilten Ausnahmegenehmigung und Befreiung zur letalen Entnahme der Wölfe ist mit den heutigen Entscheidungen des Gerichts nicht verbunden.

Vor Kurzem bereits war eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg bekannt geworden, das den Abschuss der Wölfe, die neben der Rhön auch in Bayern unterwegs sein sollen, vorläufig untersagt hat. Die Naturschutzinitiative (NI), ein bundesweit agierender Umweltverband, hatte gegen zwei Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen von mehreren Naturschutzgebietsverordnungen zum Abschuss der beiden Wölfe bei den Verwaltungsgerichten in Würzburg und eben in Kassel per Eilantrag Klage eingereicht (OSTHESSEN|NEWS berichtete). 

Das Regierungspräsidium Kassel – Obere Naturschutzbehörde (ONB) hatte ursprünglich im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) am 26. Oktober die "Entnahme von zwei Wölfen, die mehrfach Schafe im hessisch-bayerischen Grenzgebiet der Gemeinde Ehrenberg (Landkreis Fulda) gerissen haben, genehmigt. 

Reaktion der Naturschutzinitiative

Wie die NI in einer Reaktion auch auf das Kasseler Urteil schreibt, ist "der Wolf streng geschützt und eine FFH-Art. Er ist Teil der Biodiversität. Wir halten die Abschussgenehmigungen für nicht vereinbar mit dem Bundesnaturschutzgesetz und der europäischen FFH-Richtlinie. Daher haben wir Klage bei den zuständigen Verwaltungsgerichten eingereicht".

Das Leben mit dem Wolf sei sicher eine Herausforderung, " aber er ist nicht nur durch das Bundesnaturschutzgesetz und die europäische FFH-Richtlinie streng geschützt, sondern auch durch die völkerrechtlich verbindliche Berner Konvention. Wir können auch in Deutschland lernen, mit dem Wolf umzugehen, so wie es in vielen anderen Ländern gelungen ist" (pm) +++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön