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58-Jähriger wegen vielfachem sexuellem Missbrauch zu 5 1/2 Jahren verurteilt
04.11.23 - Am Landgericht Fulda fand am Freitagabend ein Prozess wegen vielfachem Kindesmissbrauch -unter anderem von Schutzbefohlenen - sein Ende: Der 58-jährige Täter aus dem Landkreis Fulda wurde außerdem wegen Vergewaltigung und Herstellung, Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Prozess hatte seit Anfang Oktober zum Schutz der Opfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.
Das Gericht sah als erwiesen an, dass der Angeklagte, der sich bereits seit einem Jahr in Untersuchungshaft befindet, an seinen sechs leiblichen und angeheirateten weiblichen Enkelkindern sexuell vergangen, sie im Intimbereich angefasst und fotografiert hatte. Die Taten liegen teilweise schon Jahrzehnte zurück, die Opfer hatten sich niemandem anvertraut. Erst, als er seine 16-jährige Stiefenkelin, die bei ihm zu Besuch war, zu einem "Verwöhnprogramm" mit Ganzkörpermassage überredet hatte, in dessen Folge er sie im Intimbereich fotografiert und befingert hatte, wurden seine Missbrauchstaten offenbar. Die 16-Jährige hatte sich anschließend ihrem Freund, dann auch ihrer Mutter anvertraut und schließlich Anzeige erstattet. Sie stand ihrem Peiniger heute vor Gericht als Nebenklägerin gegenüber.
Bei einer Hausdurchsuchung waren beim Angeklagten schließlich zahlreiche Foto- und Videodateien mit kinderpornografischen Inhalten sichergestellt worden, die vor Gericht als Beweismittel ausgewertet wurden. Von der 16-Jährigen hatte er intime Fotos an einen Bekannten verschickt und dazu geschrieben: "Die nächste Alte auf meiner Massageliege - süße 18!", obwohl er genau wusste, dass sein Opfer erst 16 Jahre alt war.
Teilweise hatte der 58-Jährige die Taten gestanden und damit seinen Opfern eine Aussage vor Gericht erspart. Zu seiner Rechtfertigung habe er angegeben, die Mädchen hätten sich nicht gewehrt oder zu erkennen gegeben, dass sie es nicht wollten. Sie hätten im Gegenteil die sexualisierten Posen ganz von selbst eingenommen. Das glaubte das Gericht dem Angeklagten allerdings nicht. Sein letztes Opfer habe objektiv erkennbar abwehrend reagiert. Anzunehmen, sie habe tatsächlich selbst ein sexuelles Interesse an ihm gehabt, sei reine Fantasie, urteilte Richter Joachim Becker.
Weil der Angeklagte nicht vorbestraft ist, teilgeständig und einige der Taten bereits lange zurückliegen, blieb das Gericht bei der Strafzumessung unter der Forderung der Staatsanwältin von acht Jahren Haftstrafe. Die Verteidigung hatte lediglich zwei Jahre für tat- und schuldangemessen erachtet. (ci)+++