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Hessische AfD darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden - Foto: picture alliance/dpa | Klaus-Dietmar Gabbert
WIESBADEN
Als Verdachtsfall eingestuft
Hessische AfD darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden
15.11.23 - Nach einem Beschluss des Wiesbadener Verwaltungsgerichts darf der hessische Landesverband der AfD nun als Verdachtsfall vom Landesverfassungsschutz überwacht werden.
Dafür lägen "ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte über Bestrebungen des hessischen Landesverbands der AfD vor, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in Ausgestaltung der Garantie der Menschenwürde und des Demokratieprinzips" gerichtet seien, teilte das Gericht am Dienstag mit.
Das Verwaltungsgericht rügte zudem das Landesamt für Verfassungsschutz: Dies habe die Öffentlichkeit rechtswidrig über die Beobachtung der AfD informiert. (red) +++