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Hier ertranken die drei Geschwister im Juni 2016 - O|N-Archivbilder: Hans Hubertus Braune

FRANKFURT/M. / NEUKIRCHEN Richter: "Es war ein schreckliches Unglück"

Bürgermeister nach tragischem Ertrinkungstod dreier Kinder freigesprochen

28.11.23 - Der tragische Fall hatte damals die gesamte Region erschüttert: drei fünf, acht und neun Jahre alte Geschwister waren 2016 in Neukirchen (Schwalm-Eder-Kreis) in einem Feuerlöschteich ertrunken. Eines der Kinder war vermutlich beim Spielen ins Wasser gefallen, die anderen beiden ertranken beim vergeblichen Versuch, dem Geschwisterkind zu helfen. Jetzt hat das Oberlandesgericht Frankfurt den ehemaligen Neukirchener Bürgermeister vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.

Die Nachricht hatte damals niemanden kaltgelassen: Taucher konnten zwei vermissten Geschwister nur noch tot aus dem Teich bergen. Am Abend 18. Juni 2016 hatte ein Zeuge einen Notruf abgesetzt, dass ein Kind in den frei zugänglichen Teich des 700-Einwohner-Dorfs Seigertshausen (Schwalm-Eder-Kreis) gefallen sei. Der fünfjährige Junge konnte zwar bewusstlos gerettet werden, doch alle Reanimationsversuche blieben erfolglos. Der Fünfjährige starb noch an der Unglücksstelle. Anschließend wurden auch die beiden älteren Geschwister vermisst, die dann aus dem Teich tot geborgen wurden.

Das tragische Geschehen hatte für den damaligen Bürgermeister ein juristisches Nachspiel. Er wurde in der Anklage für den Tod der Kinder verantwortlich gemacht, weil der Teich nicht ausreichend abgesichert gewesen sei. Das Landgericht Marburg hatte ihn wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er die Verkehrssicherungspflicht für den Teich verletzt haben sollte. Dagegen wehrte sich der Verurteilte und ging in die nächste Instanz in Berufung.

Zwar sah auch das Oberlandesgericht Frankfurt/Main die Verpflichtung der Gemeinde als gegeben an, den Teich mit geeigneten Maßnahmen abzusichern, doch beim Tod der drei Kinder handele es sich um einen furchtbaren Unglücksfall, urteilte der Richter. Es liege keine Straftat des Bürgermeisters vor, der deshalb freigesprochen wurde. Auch ein Holzzaun hätte das Unglück wohl nicht verhindern können, so das Gericht. 

Der Bürgermeister hatte ausgesagt, er habe den Teich nie als gefährlich wahrgenommen. Auch habe es keinerlei Hinweise auf eine notwendige Absicherung gegeben. Doch das tragische Unglück begleite ihn sein ganzes Leben, sagte er vor Gericht. (ci)+++


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