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Die Kostenerhebung bei der Anlieferung von Grünabfall führt zu einer Gebührengerechtigkeit. - Symbolbild: Pixabay

ALSFELD CDU und FDP begrüßen Vorhaben

Kostenerhebung bei Anlieferung von Grünabfall führt zu Gebührengerechtigkeit

06.12.23 - Während in allen Lebensbereichen, die Kosten und Gebühren nur eine Richtung kennen: nach oben, werden im Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis mit Wirkung vom 1. Januar 2024 die Gebühren für die Abfallbeseitigung gesenkt.

Die Fraktion von CDU/FDP und Unabhängigen in der Verbandsversammlung des ZAV nimmt diese Entwicklung zum Anlass, auf die effiziente und wirkungsvolle Arbeit hinzuweisen, die der Verbandsvorstand und die Bediensteten des Verbands seit Jahren leisten. Zur Erinnerung: ab dem Wirtschaftsjahr 2015 hatte der ZAV von Jahr zu Jahr kleinere Defizite eingefahren, die mit der Zeit in der Addition beträchtlich angewachsen waren. Hinzu kamen die seit 2016 enorm angestiegenen Kosten für den Betrieb der 21 Sammelstellen für den Grünabfall (Astwerk, Rasenschnitt etc.). Daher mussten in 2020 die Gebühren für die Abfallentsorgung angehoben werden. Weil das Defizit inzwischen ausgeglichen ist, können alle Gebührenzahler im VB-Kreis mit Beginn des nächsten Jahres spürbar entlastet werden; pro Haushalt etwas über 60 Euro jährlich.

Nicht alle Fraktionen damit einverstanden

Der Beschluss über die Absenkung der Gebühren ist in der Verbandsversammlung am 21. November 2023 mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion CDU/FDP und Unabhängigen gefasst worden. Die Fraktionen der Freien Wähler und der Grünen/Linken/Klimaliste haben dagegen gestimmt. Die Mitglieder dieser Fraktionen müssten sich nun fragen lassen, ob sie mit ihrem Abstimmungsverhalten ihrer Verantwortung im Abfallzweckverband nachgekommen sind oder nur populistisch argumentiert haben. Mit der Ablehnung der ab 1. Januar 2024 gültigen Gebührensatzung haben diese Fraktionen auch gegen die Wiedereinführung einer Gebühr für die Anlieferung von sog. Grünabfällen auf den Grünabfallsammelstellen gestimmt.

Hierfür werden die Anlieferer künftig 13,51 Euro für einen Kubikmeter geschreddertes Material entrichten müssen. Zur Erinnerung: diese Gebühr war Ende 2015 abgeschafft worden. Danach war ein rasanter Anstieg den angelieferten Mengen zu verzeichnen (u.a. durch Einwohner benachbarter Landkreise), der zu einer gewaltigen Kostensteigerung beim ZAV führte; im Jahr 2015 musste der Verband rund 160.000 Euro für den Betrieb der Sammelstellen ausgeben, in 2021 waren es fast 600.000 Euro.

Weil der ZAV gebührenfinanziert ist (das heißt, es gibt keine nennenswerte sonstige Einnahme, die Erlöse aus dem Altpapier sind sehr schwankend), musste etwas unternommen und die Gebührengerechtigkeit wieder hergestellt werden. Weil seit Anfang 2016 die Anlieferung von Grünabfällen kostenfrei war, musste die Leistung des Zweckverbands von allen Gebührenzahlern über die normalen Gebühren finanziert werden.

Ein Großteil der Gebührenzahler liefert aber überhaupt keinen Grünabfall an! Gebührenzahler, die ihr Grundstück von Firmen des Garten- und Landschaftsbaus pflegen lassen, mussten bisher sogar doppelt zahlen, denn der Dienstleister - der für die Anlieferung des Astwerks auf der Sammelstelle auch bisher schon zahlen musste – stellt diese Kosten dem Auftraggeber in Rechnung und die Grundstückseigentümer zahlen somit doppelt. Nach Auffassung der Fraktion von CDU/FDP und Unabhängige wird die "Doppelzahlung" nunmehr abgeschafft und die Gebührengerechtigkeit wieder hergestellt. (pm)+++


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