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Transparenz auf dem Mietmarkt: Wieviel wird ortsüblich gezahlt? - Fotos: Stadt Fulda

FULDA Qualifizierter Mietspiegel

Transparenz auf dem Mietmarkt: Wieviel wird ortsüblich gezahlt?

16.12.23 - Die Stadt Fulda verfügt ab 1. Januar 2024 über einen qualifizierten Mietspiegel. Das Instrument, das über die Feststellung einer sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete mehr Transparenz auf dem lokalen Mietmarkt ermöglichen soll, ist in einem mehrmonatigen Prozess unter Beteiligung aller relevanter lokaler Akteure wie etwa des Mieterbunds Fulda und des Eigentümerverbands Haus & Grund Fulda erstellt worden. Federführend bei der wissenschaftlichen Begleitung war das EMA-Institut für empirische Marktanalysen in Regensburg.

Sie alle haben am Mietspiegel für Fulda mitgearbeitet.

Ein Beispiel für die ermittelten Werte: Die durchschnittliche Nettokaltmiete über alle in Fulda gesammelten Daten (unabhängig von allen Wohnwertmerkmalen) beträgt 7,29 Euro pro Quadratmeter. Diese durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete ist jedoch kein festgelegter Wert, sondern bewegt sich innerhalb einer Spanne, so dass dieser Wert je nach Ausstattung, Lage und Baujahr sehr stark variieren kann. Grundsätzlich gilt: Der Mietspiegel bietet nur eine grobe Orientierung. Gleichwohl ist der qualifizierte Mietspiegel für alle Akteure eine Richtschnur, die detaillierte Einblicke in den lokalen Wohnungsmarkt bietet. Der nun erscheinende Mietspiegel ist für zwei Jahre gültig. Nach zwei Jahren soll, muss der Mietspiegel fortgeschrieben werden, in vier Jahren ist eine Neuerstellung gesetzlich vorgeschrieben.

Bei einer internen Präsentation der Ergebnisse dankte OB Dr. Heiko Wingenfeld allen, die an der Vorbereitung und Durchführung beteiligt waren, insbesondere der städtischen Statistikstelle und dem Bürgerbüro: "Andere Städte Hessens in vergleichbarer Größe sind noch lange nicht so weit wie wir. Dass wir zum 1. Januar 2024 den Mietspiegel und den Online-Rechner vorlegen und damit mehr Transparenz auf dem Mietmarkt in Fulda bieten können, ist der guten Vorarbeit der städtischen Stellen, der konstruktiven Zusammenarbeit aller Beteiligten, der regen Beteiligung der angeschriebenen Bürgerinnen und Bürger sowie der professionellen Begleitung durch das EMA-Institut zu verdanken."

Zur Vorgeschichte der Einführung des Mietspiegels

Nach Inkrafttreten des Mietspiegelreformgesetz (MsRG) im Jahr 2021, das einen Mietspiegel für Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnern verpflichtend vorschreibt, hatte sich die Stadt Fulda für die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels entschieden, der nach wissenschaftlichen Grundsätzen erarbeitet und von der Kommune oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt wird. Die Erstellung eines sogenannten einfachen Mietspiegels ist an weniger Anforderungen geknüpft.

Die Stadt Fulda wurde bei der Erstellung des qualifizierten Mietspiegels durch das EMA-Institut unterstützt. Die Leitung des EMA-Instituts hat Oliver Trinkaus, der auch für das Projekt Mietspiegelerstellung Fulda zuständig war. Dabei hat Trinkaus einige Besonderheiten ausgemacht: "Von Vorteil war, dass in Fulda frühzeitig mit dem Projekt begonnen wurde und man versucht hat, alle Beteiligten am Immobilienmarkt sowie weitere Akteure zu involvieren und insbesondere bei der Gestaltung des Fragebogens eng einzubinden", so Trinkaus. "Die Anerkennung des Mietspiegels durch die Interessensgruppen erfolgte aufgrund dieser Vorarbeit sehr sachlich und konstruktiv, das war bemerkenswert", resümierte der Statistik-Experte. Der Rücklauf der Fragebögen der zufällig aus dem Melderegister ausgewählten Bürgerinnen und Bürger sei gut gewesen, besonders erfreulich der hohe Anteil der Online-Rückmeldungen: "Vielleicht hat hier der Anreiz von Landesgartenschau-Gutscheinen für die ersten 200 Rücksendungen eine Rolle gespielt", sagte Trinkaus.

Zahlreiche Mitwirkende

Im Mietspiegel-Arbeitskreis waren vertreten: der Mieterbund Fulda und Umgebung e.V., Haus & Grund Fulda e. V., Siedlungswerk Fulda eG, GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen, UG Nassauische Heimstätte/Wohnstadt Fulda, Fuldaer Spar- und Bauverein eG, LebensArt Immobilien GmbH, GWG Fulda GmbH und Gemeinnütziges Siedlungswerk GmbH sowie von behördlicher Seite das Kommunale Kreisjobcenter Fulda, das Sozial- und Wohnungsamt der Stadt, das Grundstücks- und Vermessungsamt, der Gutachterausschuss für Immobilienwerte und das städtische Bauordnungsamt. Federführend war das Bürgerbüro der Stadt Fulda/Statistikstelle. Im Arbeitskreis wurden z.B. die Erhebungsmethoden sowie die einzelnen Fragestellungen in den Fragebögen diskutiert und für Fuldaer Erfordernisse angepasst.

Ab 1. Januar 2024 ist der Mietspiegel für die Stadt Fulda unter www.mietspiegel.fulda.de abrufbar. Dort findet sich auch ein Online-Rechner. Mit ihm lässt sich schnell und unkompliziert die ortsübliche Vergleichsmiete einer Wohnung berechnen. (pm) +++


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