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Abwasserverband Fulda verabschiedet Haushalt 2024
25.12.23 - Die gute Nachricht vorneweg: die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren des AVF bleiben im Jahr 2024 stabil. Für eine Entspannung der Haushaltslage sorgen im kommenden Jahr die gegenüber dem Haushaltsjahr 2023 deutlich gesunkenen Energiekosten.
Allerdings gibt es bei den Personalkosten einen erheblich gestiegenen Mittelbedarf aufgrund der ab März 2024 notwendig werdenden Umsetzung der ausgehandelten Tariferhöhungen, die die verminderten Energiekostenansätze mehr als aufzehren. Dennoch konnte ein ausgeglichener Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt werden, dem die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Fulda einstimmig zustimmte.
Der Verbandsvorsitzende, Fuldas Stadtbaurat Daniel Schreiner, betonte in seiner Haushaltsrede, dass der AVF organisatorisch, technisch und finanziell gut aufgestellt sein müsse, um den Zukunftsaufgaben gerecht zu werden. Um hierfür Personal langfristig am Arbeitsmarkt gewinnen und auch halten zu können, investiere der AVF zukünftig verstärkt in den Bereich der Ausbildung. Wesentliche Basis hierfür seien qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sowie die Entwicklung einer mitarbeitergerechten und zukunftsfähigen Arbeitsumgebung.
Große Veränderungen
Während dies auf dem Klärwerk Gläserzell durch die Aufstockung des Betriebsgebäudes sehr gut gelungen sei, stünden für den Bereich Verwaltung, Technik und Kanalkolonne große Veränderungen an. Daher befassten sich die Gremienmitglieder mit einer mittelfristig notwendig werdenden Standortverlagerung des Abwasserverbandes Fulda und fassten den Beschluss, Mittel für die Vorplanungen bereit zu stellen. "Durch kluge und durchdachte Strategien kann somit sichergestellt werden, dass die einmalige Investition in einen neuen Standort weder zu einer übermäßigen Verschuldung des Verbandes noch zu einer Gebührenexplosion für die Bürgerinnen und Bürger im Verbandsgebiet führt", so Schreiner.Ein weiterer wichtiger Tagesordnungspunkt war die Herbeiführung eines Grundsatzbeschlusses zur Überprüfung, inwieweit zusätzliche Aufgaben des Hochwasserschutzes und der Gewässerunterhaltung durch den Abwasserverband Fulda übernommen werden könnten. Hierbei handele es sich um einen eigenen Aufgabenbereich, welcher über Umlagenzahlungen durch die beteiligten Mitgliedskommunen zu finanzieren ist. "Wir werden dabei sicherstellen, dass dies keine Auswirkung auf den (Abwasser-) Gebührenhaushalt des Verbandes haben wird, da die damit verbundenen Aufwendungen in einem eigenen Teilhaushalt oder gar in einem gänzlich eigenem Haushalt zu erfassen sind", betonte Schreiner. Gemäß dieses Grundsatzbeschlusses werden im Jahr 2024 Grundlagen erarbeitet, auf deren Basis sich der AVF zu einem Wasserverband weiterentwickeln könnte, sofern die Mitgliedskommunen dies wünschten. "Vor dem Hintergrund der Komplexität des Wasserrechts wäre eine ganzheitliche Betrachtung der Gewässer ein richtiger Schritt in die Zukunft", so Schreiner.
Investitionsprogramm 2024
Schreiner ging des Weiteren auf das bevorstehende Investitionsprogramm 2024 ein und betonte, dass der Haushalt 2024 erneut ein hohes Investitionsprogramm mit einer Vielzahl von Einzelbaumaßnahmen enthielte. So werden für die gemeinsamen Abwasseranlagen Haushaltsmittel in Höhe von 11,33 Mio. Euro bereitgestellt. Dieser gegenüber dem Vorjahr erhöhte Ansatz trägt den weiterhin hohen Baupreisen Rechnung und wird sich auch in einem Verschuldungsanstieg auswirken. Für die örtlichen Abwasseranlagen im Verbandsgebiet werden Investitionen in Höhe von 2,49 Mio. Euro erwartet. Darüber hinaus stehen weitere rd. 1 Mio. Euro für Investitionen in das Sachanlagevermögen des Verbandes bereit, so dass sich eine Gesamtinvestitionssumme in Höhe von fast 15 Mio. Euro ergibt. Auch erneuerbare Energien werden bei den Investitionstätigkeiten Berücksichtigung finden. So sind 480.000 Euro für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Bereich der Kläranlage im Industriegebiet Fulda-West vorgesehen.Für die Finanzierung dieser hohen Investitionssumme muss unter Beachtung einer Forderung des Regierungspräsidiums Kassel ein planerischer Darlehensbedarf von 11,1 Mio. Euro berücksichtigt werden. Vorsichtige Schätzungen lassen jedoch vermuten, dass für die Finanzierung des kommenden Investitionsprogrammes nur Darlehen in Höhe von 7 Mio. Euro aufgenommen werden müssten. "Generell gilt, dass Darlehen nur in der Höhe aufgenommen werden, die ausschließlich zur Finanzierung des Anlagevermögens absolut notwendig seien" verdeutlichte Schreiner. Weiterhin erteilten die Mitglieder der Verbandsversammlung dem Verbandsvorstand, dem Verbandsvorsitzenden und der Geschäftsführung die Entlastung für die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2022. (pm) +++